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Italienisches Immobilienrecht – Vorvertrag/Vertrag

Wenn es zu Abweichungen zwischen dem Inhalt des Vorvertrags und des endgültigen Vertrags kommt, geht der endgültige Vertrag vor. (Kassationsgericht, Urteil Nr. 20541 vom 30. August 2017).

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Italienisches Immobilienrecht – Rücktritt vom Vorvertrag

Legt der Verkäufer keine Bewohnbarkeitsbescheinigung vor zu der Immobilie, ist der Käufer berechtigt, die Auflösung des Vorvertrages zu verlangen die...

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Italienisches Immobilienrecht – Notaranderkonto

Es besteht nach einer Gesetzesreform im vergangenen Jahr nunmehr eine weitere Möglichkeit, den Immobilienkäufer zu schützen. Dies nach der Einführung...

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Italienisches Erbrecht – Wirksamkeit von Testamenten

Ein Testament ist dann wirksam, wenn es in einem lichten Moment des Testierenden verfasst wurde. Damit sind auch Testamente derjenigen wirksam, die...

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Italienisches Immobilienrecht – Miteigentümergemeinschaft

Eine Klausel aus einem Kaufvertrag bezüglich einer Immobilie eines Kondominiums, durch welche bestimmte Teile aus dem Gemeinschaftseigentum von dem...

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Italienisches Immobilienrecht – Kostenausgleich Ehegatten

Mit dem Ende der zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe (Scheidung), endet auch das Recht des Ehegatten, der nicht Eigentümer der Immobilie ist, in...

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Italienisches Immobilienrecht – Betrug bei falschen Energieangaben durch Bauunternehmer

Das italienische Kassationsgericht hat entschieden, dass ein Betrug vorliegt, wenn ein Bauunternehmer eine Immobilie verkauft und die Angaben...

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