Italienisches Strafrecht – wir helfen Ihnen weiter
Das italienische Strafrecht ist ein umfassender und auch komplexer Teil des italienischen Rechtsapparates. Als professionelle Anwaltskanzlei helfen wir Ihnen als Strafverteidiger in Italien weiter und beraten Sie umfassend zu Ihren Chancen, Möglichkeiten und der idealen Herangehensweise.
Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie nicht nur vertritt, sondern sich auch mit den länderspezifischen Gesetzen und Regularien optimal auskennt.
Unsere Leistungen im
italienischen Erbrecht
Als Ihre Anwälte für italienisches Erbschaftsrecht stehen wir Ihnen mit diversen unterschiedlichen Leistungen zur Seite. Dabei achten wir nicht nur auf die korrekte Einhaltung geltender Vorschriften, sondern betrachten ebenfalls jeden Fall individuell und ausführlich. Hier finden Sie unsere Leistungen im Überblick.
Grundzüge des Erbrechts in Italien
Bevor Themen wie Erbschaftssteuer und Pflichtteile relevant werden, ist es wichtig, die Grundzüge des italienischen Erbrechts zu kennen. Zu diesen gehören folgende:
Gesetzliche Erbfolge in Italien
Das italienische Erbrecht teilt die Ansprüche auf ein Erbe wie folgt auf:
Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsrechtberechtigte
Auch das italienische Erbrecht kennt Pflichtteile und deren Berechtigte. Zudem kann der Erblasser nur über den sogenannten "disponiblen Teil" frei verfügen. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Zahl und Art der berechtigten Personen und ist ein reiner Geldanspruch. So gelten beispielsweise folgende Regelungen:
Im Einzelfall können durch die Menge an hinterbliebenen Verwandten und vor allem der Art der Verwandten Fragen aufkommen. Als Anwälte für italienisches Erbrecht helfen wir Ihnen hier kompetent weiter.
Wohnrecht des überlebenden Ehegatten
In Italien hat der überlebende Ehegatte ein gesetzliches Wohnrecht an der gemeinsam bewohnten Familienwohnung, wenn sie im Allein- oder Miteigentum des Erblassers stand. Dieses Wohnrecht gilt lebenslang und unentgeltlich, unabhängig vom Erbanteil. Es umfasst auch das Nutzungsrecht an der vorhandenen Hausratsausstattung.
Haftung des Erben
Bei vorbehaltloser Annahme der Erbschaft haftet der Erbe auch mit seinem nicht ererbten Vermögen. Eine beschränkte Haftung allein mit dem Nachlassvermögen gilt dann, wenn der Erbe die Erbschaft unter dem sogenannten Vorbehalt der Inventarerrichtung annimmt.
Testamentsvollstreckung und Testamentspezifika
In Italien gibt es drei Testamentformen – das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das geheime Testament. Diese unterliegen bestimmten Regularien, die bei der Vollstreckung beachtet werden müssen. Laut des italienischen Erbrechts können ein oder mehrere Testamentsvollstrecker durch den Erblasser ernannt werden. Die Inbesitznahme des Nachlasses darf aber nur ein Jahr, bei Verlängerung max. zwei Jahre andauern.
Grundzüge des Erbschaftssteuerrechts
Die Gesetze rund um die Erbschaftssteuer in Italien sind für Deutsche in der Regel nicht einfach zu verstehen. Als Ihre Anwälte klären wir wichtige Fragen für Sie, damit Ihre Steuern korrekt abgeführt werden. In Italien existiert die italienische Erbschaftssteuer mit Freibeträgen für in direkter Linie verwandte Erben (EUR 1,0 Mio) und für Geschwister (EUR 100.000). Die Steuersätze betragen
Für deutsche Erben stellt sich dann die Frage, ob die italienische Erbschaftssteuer in Deutschland anrechenbar ist. Grundsätzlich ist dies möglich, wenn die ausländische Steuer der deutschen Erbschaftssteuer entspricht. Hier beraten wir als Anwälte für italienisches Erbrecht und Familienrecht in Italien Sie gern im Einzelfall.
Unsere Leistungen hinsichtlich des Strafrechts in Italien
Wesentlich ist beim Vorwurf einer Straftat ist die gute Verständigung mit dem eigenen Verteidiger. Gerade aufgrund der möglicherweise gravierenden Folgen, insbesondere in Form einer Haftstrafe, ist es daher unerlässlich, sich über jegliche Punkte, die von Bedeutung sein können, mit seinem Verteidiger hinreichend verständigen zu könnenDies ist besonders essenziell, wenn es um eventuelle Folgen wie Haftstrafen geht. Deshalb gewährleisten wir Ihnen bei Verfahren in Italien mit dem Kanzleigründer Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß eine Vertretung durch einen Anwalt, der sowohl Deutsch als auch Italienisch fließend sprichtAls Anwälte für italienisches Strafrecht haben Sie daher in uns den idealen Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie nicht nur mit Expertise, sondern überwinden auch die Sprachbarriere.
All unsere Anwälte sprechen fließend sowohl Deutsch als auch Italienisch. Dieser steht Ihnen als Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung und nimmt die Vertretung vor Ort in Italien wahrSo stehen wir Ihnen als Anwalt optimal für die Strafverteidigung in Italien zur Verfügung und vertreten Sie professionell vor Ort.
Durch unsere jahrelange Expertise und enge Vertrautheit mit dem italienischen Strafrecht schaffen wir es Sie problemlos mit der richtigen Strategie zu unterstützen. Dabei stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung.
Strafverteidigung
Die Strafverteidigung für Italien gehört in unserer Kanzlei neben dem italienischen Erbrecht zu unseren Kernkompetenzen und umfasst sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren.
Außergerichtliches Verfahren
Um ein außergerichtliches Verfahren anzustreben, ist es im italienischen Strafrecht essenziell frühzeitig tätig zu werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren Stellung zu nehmen, und somit ein Strafverfahren zu verhindern.
Hierzu nehmen wir bei Bedarf auch mit italienischen Behörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft, frühzeitig Kontakt auf und führen Verhandlungen. Da sich sowohl schriftliche als auch telefonische Korrespondenzen in Italien mitunter schwierig gestalten können, übernehmen wir diese natürlich auch persönlich vor Ort.
Sollten Sie mit dem italienischen Strafrecht in Konflikt gekommen sein, empfehlen wir ihnen daher folgenden Ablauf:
Gerichtliches Verfahren
Sollte die Staatsanwaltschaft nicht die Einstellung des Verfahrens beantragt haben, wird laut des italienischen Strafrechts nach Abschluss der Ermittlungen der Beschuldigte informiert und Akteneinsicht gewährt.
Nunmehr wird geprüft, ob ein Hauptverfahren durchgeführt wird, wobei für den Betroffenen auch die Möglichkeit besteht, Sonderverfahren zu beantragen. Hierbei handelt es sich um das Verfahren der Strafzumessung (patteggiamento) und das „abgekürzte Verfahren“ (giudizio abbreviato). Bei beiden wird keine Hauptverhandlung durchgeführt, allerdings sind die Beweise aus den vorherigen Ermittlungen, sowohl seitens der Polizei als auch des Verteidigers, vollständig verwertbar.
Dies sind die wesentlichen Unterschiede:
Sollte es zu einem Hauptverfahren kommen, wird hierbei das Gericht einen Termin zur ersten Verhandlung festsetzen. Bei einem im Ausland ansässigen Angeklagten wird im italienischen Strafrecht auch ohne dessen persönliche Anwesenheit verhandelt, sofern dieser ordnungsgemäß durch einen in Italien zugelassenen Avvocato verteidigt wird.
Bei der Strafverteidigung in Italien besteht ebenfalls die Möglichkeit, dem Angeklagten Pflichtverteidiger zuzuordnen. Sicherer ist es jedoch, auf einen Wahlverteidiger zu setzen, der seinen Mandanten optimal versteht und dessen Rechte und Ansprüche bestmöglich vertreten kann.
Ein besonderes Merkmal des italienischen Strafrechts ist zudem, dass Geldstrafen durch ein separat beauftragtes staatliches Unternehmen eingefordert werden. Dadurch kommt es oftmals bei im Ausland ansässigen verurteilten Personen über Jahre hinweg zu keiner Zahlungsaufforderung. Diese können jedoch beispielsweise bei Urlaubsaufenthalten in Italien vollstreckt werden – mittels Pfändung persönlicher Besitztümern.
Wichtig zu wissen |
|
Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2001 ist die Auslieferung nach Italien zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils auch dann zulässig, wenn der Angeklagte von einem in Italien geführten Strafverfahren, vom Hauptverhandlungstermin und vom Urteil gar keine Kenntnis hatte. Die Auslieferung deutscher Staatsbürger nach Italien ist im Übrigen ohne weiteres möglich. |
Opferschutz – Geltendmachung von Schadensersatz für die geschädigte Partei
In Italien besteht die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren als Zivilpartei anzuschließen. Sowohl direkt Geschädigte als auch die Erben einer getöteten Person können dabei zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld erheben. Die Entscheidung über diese Ansprüche trifft das Strafgericht.
Sinnvoll ist auch hier die Vertretung über einen italienischen Avvocato. Und mit uns haben Sie im italienischen Strafrecht den richtigen Ansprechpartner. Wir bieten Ihnen:
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Eine kompetente Beratung auf Deutsch
-
Die Benennung und Befragung von Zeugen
-
Die Einreichung von Schriftsätzen zur Anspruchsbegründung
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uvm.
Wir entwirren für Sie das italienische Strafrecht
Das italienische Strafrecht ist – ähnlich wie das Immobilienrecht in Italien – ein weites Feld. Hier gilt es, mit Expertise und einer konkreten und zielgerichteten Strategie vorzugehen. Als erfahrene Anwälte sind wir in der Lage, Sie bei Rechtsstreitigkeiten kompetent zu vertreten. Dabei halten wir Sie selbstverständlich über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden und sprechen uns regelmäßig mit Ihnen ab.
Wenn Sie also Unterstützung im italienischen Strafrecht benötigen, sind wir Ihr Ansprechpartner!
FAQ: italienisches Erbrecht
-
Wie ist im Falle einer Festnahme in Italien vorzugehen?
Wird eine deutschsprachige Person in Italien festgenommen, ist es entscheidend, besonnen zu handeln und rasch die richtigen Schritte einzuleiten. Zunächst wird in der Regel das zuständige deutsche Konsulat oder die Botschaft über die Festnahme informiert. Diese können dabei helfen, den Kontakt zu den Angehörigen im Heimatland herzustellen und unterstützen mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Noch wichtiger ist jedoch die Konsolidierung eines Anwalts für italienisches Strafrecht.Wir unterstützen Sie in solchen Fällen, indem wir Sie über Ihre Rechte aufklären und uns mit den zuständigen Behörden verständigen.
-
Wie wird entschieden, ob es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt?
Ob es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, entscheidet sich im italienischen Strafrecht in der sogenannten „udienza preliminare“, also der Vorverhandlung. In diesem Termin legt der Staatsanwalt dem Richter die Ergebnisse der Vorermittlungen und die gesammelten Beweise vor. Auf dieser Grundlage prüft der Richter, ob eine Anklage gerechtfertigt ist. Allerdings findet eine solche Vorverhandlung nicht bei allen Straftaten statt – bei geringfügigen Delikten wie Ordnungswidrigkeiten, kleineren Verkehrsunfällen oder Diebstählen ist sie gesetzlich ausgeschlossen.
-
Kann ich meinen eigenen Anwalt aus Deutschland mitbringen oder brauche ich einen italienischen Verteidiger?
Grundsätzlich kann ein in Deutschland zugelassener Anwalt beratend unterstützen, vor Gericht in Italien darf jedoch nur ein in Italien zugelassener Avvocato auftreten. Deshalb ist es wichtig bei Konflikten mit dem italienischen Strafrecht, frühzeitig Kontakt zu einer italienischen Kanzlei mit deutschsprachigem Team aufzunehmen – idealerweise mit Zulassung in Italien.
Ihre Kontaktmöglichkeiten
Typisch deutsch: Jederzeit erreichbar. Typisch italienisch: Auch sehr charmant.
Frankfurt am Main +49 (0) 69 74 74 38 00 |
München +49 (0) 89 20 70 40 277 |
||
Karlsruhe +49 (0) 721 92 04 72 3 |
Düsseldorf +49 (0) 21 15 40 39 545 |
Unsere Leistungen im
italienischen Erbrecht
Als Ihre Anwälte für italienisches Erbschaftsrecht stehen wir Ihnen mit diversen unterschiedlichen Leistungen zur Seite. Dabei achten wir nicht nur auf die korrekte Einhaltung geltender Vorschriften, sondern betrachten ebenfalls jeden Fall individuell und ausführlich. Hier finden Sie unsere Leistungen im Überblick.
Grundzüge des Erbrechts in Italien
Bevor Themen wie Erbschaftssteuer und Pflichtteile relevant werden, ist es wichtig, die Grundzüge des italienischen Erbrechts zu kennen. Zu diesen gehören folgende:
Gesetzliche Erbfolge in Italien
Das italienische Erbrecht teilt die Ansprüche auf ein Erbe wie folgt auf:
Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsrechtberechtigte
Auch das italienische Erbrecht kennt Pflichtteile und deren Berechtigte. Zudem kann der Erblasser nur über den sogenannten "disponiblen Teil" frei verfügen. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Zahl und Art der berechtigten Personen und ist ein reiner Geldanspruch. So gelten beispielsweise folgende Regelungen:
Im Einzelfall können durch die Menge an hinterbliebenen Verwandten und vor allem der Art der Verwandten Fragen aufkommen. Als Anwälte für italienisches Erbrecht helfen wir Ihnen hier kompetent weiter.
Wohnrecht des überlebenden Ehegatten
In Italien hat der überlebende Ehegatte ein gesetzliches Wohnrecht an der gemeinsam bewohnten Familienwohnung, wenn sie im Allein- oder Miteigentum des Erblassers stand. Dieses Wohnrecht gilt lebenslang und unentgeltlich, unabhängig vom Erbanteil. Es umfasst auch das Nutzungsrecht an der vorhandenen Hausratsausstattung.
Haftung des Erben
Bei vorbehaltloser Annahme der Erbschaft haftet der Erbe auch mit seinem nicht ererbten Vermögen. Eine beschränkte Haftung allein mit dem Nachlassvermögen gilt dann, wenn der Erbe die Erbschaft unter dem sogenannten Vorbehalt der Inventarerrichtung annimmt.
Testamentsvollstreckung und Testamentspezifika
In Italien gibt es drei Testamentformen – das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das geheime Testament. Diese unterliegen bestimmten Regularien, die bei der Vollstreckung beachtet werden müssen. Laut des italienischen Erbrechts können ein oder mehrere Testamentsvollstrecker durch den Erblasser ernannt werden. Die Inbesitznahme des Nachlasses darf aber nur ein Jahr, bei Verlängerung max. zwei Jahre andauern.
Grundzüge des Erbschaftssteuerrechts
Die Gesetze rund um die Erbschaftssteuer in Italien sind für Deutsche in der Regel nicht einfach zu verstehen. Als Ihre Anwälte klären wir wichtige Fragen für Sie, damit Ihre Steuern korrekt abgeführt werden. In Italien existiert die italienische Erbschaftssteuer mit Freibeträgen für in direkter Linie verwandte Erben (EUR 1,0 Mio) und für Geschwister (EUR 100.000). Die Steuersätze betragen
Für deutsche Erben stellt sich dann die Frage, ob die italienische Erbschaftssteuer in Deutschland anrechenbar ist. Grundsätzlich ist dies möglich, wenn die ausländische Steuer der deutschen Erbschaftssteuer entspricht. Hier beraten wir als Anwälte für italienisches Erbrecht und Familienrecht in Italien Sie gern im Einzelfall.
Unsere Leistungen hinsichtlich des Strafrechts in Italien
Wesentlich ist beim Vorwurf einer Straftat ist die gute Verständigung mit dem eigenen Verteidiger. Gerade aufgrund der möglicherweise gravierenden Folgen, insbesondere in Form einer Haftstrafe, ist es daher unerlässlich, sich über jegliche Punkte, die von Bedeutung sein können, mit seinem Verteidiger hinreichend verständigen zu könnenDies ist besonders essenziell, wenn es um eventuelle Folgen wie Haftstrafen geht. Deshalb gewährleisten wir Ihnen bei Verfahren in Italien mit dem Kanzleigründer Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß eine Vertretung durch einen Anwalt, der sowohl Deutsch als auch Italienisch fließend sprichtAls Anwälte für italienisches Strafrecht haben Sie daher in uns den idealen Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie nicht nur mit Expertise, sondern überwinden auch die Sprachbarriere.
All unsere Anwälte sprechen fließend sowohl Deutsch als auch Italienisch. Dieser steht Ihnen als Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung und nimmt die Vertretung vor Ort in Italien wahrSo stehen wir Ihnen als Anwalt optimal für die Strafverteidigung in Italien zur Verfügung und vertreten Sie professionell vor Ort.
Durch unsere jahrelange Expertise und enge Vertrautheit mit dem italienischen Strafrecht schaffen wir es Sie problemlos mit der richtigen Strategie zu unterstützen. Dabei stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung.
Strafverteidigung
Die Strafverteidigung für Italien gehört in unserer Kanzlei neben dem italienischen Erbrecht zu unseren Kernkompetenzen und umfasst sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren.
Außergerichtliches Verfahren
Um ein außergerichtliches Verfahren anzustreben, ist es im italienischen Strafrecht essenziell frühzeitig tätig zu werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren Stellung zu nehmen, und somit ein Strafverfahren zu verhindern.
Hierzu nehmen wir bei Bedarf auch mit italienischen Behörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft, frühzeitig Kontakt auf und führen Verhandlungen. Da sich sowohl schriftliche als auch telefonische Korrespondenzen in Italien mitunter schwierig gestalten können, übernehmen wir diese natürlich auch persönlich vor Ort.
Sollten Sie mit dem italienischen Strafrecht in Konflikt gekommen sein, empfehlen wir ihnen daher folgenden Ablauf:
Gerichtliches Verfahren
Sollte die Staatsanwaltschaft nicht die Einstellung des Verfahrens beantragt haben, wird laut des italienischen Strafrechts nach Abschluss der Ermittlungen der Beschuldigte informiert und Akteneinsicht gewährt.
Nunmehr wird geprüft, ob ein Hauptverfahren durchgeführt wird, wobei für den Betroffenen auch die Möglichkeit besteht, Sonderverfahren zu beantragen. Hierbei handelt es sich um das Verfahren der Strafzumessung (patteggiamento) und das „abgekürzte Verfahren“ (giudizio abbreviato). Bei beiden wird keine Hauptverhandlung durchgeführt, allerdings sind die Beweise aus den vorherigen Ermittlungen, sowohl seitens der Polizei als auch des Verteidigers, vollständig verwertbar.
Dies sind die wesentlichen Unterschiede:
Sollte es zu einem Hauptverfahren kommen, wird hierbei das Gericht einen Termin zur ersten Verhandlung festsetzen. Bei einem im Ausland ansässigen Angeklagten wird im italienischen Strafrecht auch ohne dessen persönliche Anwesenheit verhandelt, sofern dieser ordnungsgemäß durch einen in Italien zugelassenen Avvocato verteidigt wird.
Bei der Strafverteidigung in Italien besteht ebenfalls die Möglichkeit, dem Angeklagten Pflichtverteidiger zuzuordnen. Sicherer ist es jedoch, auf einen Wahlverteidiger zu setzen, der seinen Mandanten optimal versteht und dessen Rechte und Ansprüche bestmöglich vertreten kann.
Ein besonderes Merkmal des italienischen Strafrechts ist zudem, dass Geldstrafen durch ein separat beauftragtes staatliches Unternehmen eingefordert werden. Dadurch kommt es oftmals bei im Ausland ansässigen verurteilten Personen über Jahre hinweg zu keiner Zahlungsaufforderung. Diese können jedoch beispielsweise bei Urlaubsaufenthalten in Italien vollstreckt werden – mittels Pfändung persönlicher Besitztümer.
Wichtig zu wissen |
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Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2001 ist die Auslieferung nach Italien zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils auch dann zulässig, wenn der Angeklagte von einem in Italien geführten Strafverfahren, vom Hauptverhandlungstermin und vom Urteil gar keine Kenntnis hatte. Die Auslieferung deutscher Staatsbürger nach Italien ist im Übrigen ohne weiteres möglich. |
Opferschutz – Geltendmachung von Schadensersatz für die geschädigte Partei
In Italien besteht die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren als Zivilpartei anzuschließen. Sowohl direkt Geschädigte als auch die Erben einer getöteten Person können dabei zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld erheben. Die Entscheidung über diese Ansprüche trifft das Strafgericht.
Sinnvoll ist auch hier die Vertretung über einen italienischen Avvocato. Und mit uns haben Sie im italienischen Strafrecht den richtigen Ansprechpartner. Wir bieten Ihnen:
-
Eine kompetente Beratung auf Deutsch
-
Die Benennung und Befragung von Zeugen
-
Die Einreichung von Schriftsätzen zur Anspruchsbegründung
-
uvm.
Wir entwirren für Sie das italienische Strafrecht
Das italienische Strafrecht ist – ähnlich wie das Immobilienrecht in Italien – ein weites Feld. Hier gilt es, mit Expertise und einer konkreten und zielgerichteten Strategie vorzugehen. Als erfahrene Anwälte sind wir in der Lage, Sie bei Rechtsstreitigkeiten kompetent zu vertreten. Dabei halten wir Sie selbstverständlich über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden und sprechen uns regelmäßig mit Ihnen ab.
Wenn Sie also Unterstützung im italienischen Strafrecht benötigen, sind wir Ihr Ansprechpartner!
FAQ: italienisches Strafrecht
-
Wie ist im Falle einer Festnahme in Italien vorzugehen?
Wird eine deutschsprachige Person in Italien festgenommen, ist es entscheidend, besonnen zu handeln und rasch die richtigen Schritte einzuleiten. Zunächst wird in der Regel das zuständige deutsche Konsulat oder die Botschaft über die Festnahme informiert. Diese können dabei helfen, den Kontakt zu den Angehörigen im Heimatland herzustellen und unterstützen mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Noch wichtiger ist jedoch die Konsolidierung eines Anwalts für italienisches Strafrecht.Wir unterstützen Sie in solchen Fällen, indem wir Sie über Ihre Rechte aufklären und uns mit den zuständigen Behörden verständigen.
-
Wie wird entschieden, ob es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt?
Ob es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, entscheidet sich im italienischen Strafrecht in der sogenannten „udienza preliminare“, also der Vorverhandlung. In diesem Termin legt der Staatsanwalt dem Richter die Ergebnisse der Vorermittlungen und die gesammelten Beweise vor. Auf dieser Grundlage prüft der Richter, ob eine Anklage gerechtfertigt ist. Allerdings findet eine solche Vorverhandlung nicht bei allen Straftaten statt – bei geringfügigen Delikten wie Ordnungswidrigkeiten, kleineren Verkehrsunfällen oder Diebstählen ist sie gesetzlich ausgeschlossen.
-
Kann ich meinen eigenen Anwalt aus Deutschland mitbringen oder brauche ich einen italienischen Verteidiger?
Grundsätzlich kann ein in Deutschland zugelassener Anwalt beratend unterstützen, vor Gericht in Italien darf jedoch nur ein in Italien zugelassener Avvocato auftreten. Deshalb ist es wichtig bei Konflikten mit dem italienischen Strafrecht, frühzeitig Kontakt zu einer italienischen Kanzlei mit deutschsprachigem Team aufzunehmen – idealerweise mit Zulassung in Italien.
Ihre Kontaktmöglichkeiten
Typisch deutsch: Jederzeit erreichbar. Typisch italienisch: Auch sehr charmant.
Frankfurt am Main +49 (0) 69 74 74 38 00 |
München +49 (0) 89 20 70 40 277 |
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Karlsruhe +49 (0) 721 92 04 72 3 |
Düsseldorf +49 (0) 21 15 40 39 545 |
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Typisch italienisch: Auch sehr charmant.
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