Italienisches Strafrecht – wir helfen Ihnen weiter

Das italienische Strafrecht ist ein umfassender und auch komplexer Teil des italienischen Rechtsapparates. Als professionelle Anwaltskanzlei helfen wir Ihnen als Strafverteidiger in Italien weiter und beraten Sie umfassend zu Ihren Chancen, Möglichkeiten und der idealen Herangehensweise.

Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie nicht nur vertritt, sondern sich auch mit den länderspezifischen Gesetzen und Regularien optimal auskennt.

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Unsere Leistungen im
italienischen Erbrecht


Als Ihre Anwälte für italienisches Erbschaftsrecht stehen wir Ihnen mit diversen unterschiedlichen Leistungen zur Seite. Dabei achten wir nicht nur auf die korrekte Einhaltung geltender Vorschriften, sondern betrachten ebenfalls jeden Fall individuell und ausführlich. Hier finden Sie unsere Leistungen im Überblick.

Grundzüge des Erbrechts in Italien

Bevor Themen wie Erbschaftssteuer und Pflichtteile relevant werden, ist es wichtig, die Grundzüge des italienischen Erbrechts zu kennen. Zu diesen gehören folgende:

Gesetzliche Erbfolge in Italien

Das italienische Erbrecht teilt die Ansprüche auf ein Erbe wie folgt auf:

01


Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsrechtberechtigte

Auch das italienische Erbrecht kennt Pflichtteile und deren Berechtigte. Zudem kann der Erblasser nur über den sogenannten "disponiblen Teil" frei verfügen. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Zahl und Art der berechtigten Personen und ist ein reiner Geldanspruch. So gelten beispielsweise folgende Regelungen:

02


Im Einzelfall können durch die Menge an hinterbliebenen Verwandten und vor allem der Art der Verwandten Fragen aufkommen. Als Anwälte für italienisches Erbrecht helfen wir Ihnen hier kompetent weiter.

italienisches-erbrecht-einzelfall

 

jpg_WohnrechtWohnrecht des überlebenden Ehegatten

In Italien hat der überlebende Ehegatte ein gesetzliches Wohnrecht an der gemeinsam bewohnten Familienwohnung, wenn sie im Allein- oder Miteigentum des Erblassers stand. Dieses Wohnrecht gilt lebenslang und unentgeltlich, unabhängig vom Erbanteil. Es umfasst auch das Nutzungsrecht an der vorhandenen Hausratsausstattung.

Haftung des ErbenHaftung des Erben

Bei vorbehaltloser Annahme der Erbschaft haftet der Erbe auch mit seinem nicht ererbten Vermögen. Eine beschränkte Haftung allein mit dem Nachlassvermögen gilt dann, wenn der Erbe die Erbschaft unter dem sogenannten Vorbehalt der Inventarerrichtung annimmt.

jpg_TestamentvollstreckungTestamentsvollstreckung und Testamentspezifika

In Italien gibt es drei Testamentformen – das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das geheime Testament. Diese unterliegen bestimmten Regularien, die bei der Vollstreckung beachtet werden müssen. Laut des italienischen Erbrechts können ein oder mehrere Testamentsvollstrecker durch den Erblasser ernannt werden. Die Inbesitznahme des Nachlasses darf aber nur ein Jahr, bei Verlängerung max. zwei Jahre andauern.


Grundzüge des Erbschaftssteuerrechts

Die Gesetze rund um die Erbschaftssteuer in Italien sind für Deutsche in der Regel nicht einfach zu verstehen. Als Ihre Anwälte klären wir wichtige Fragen für Sie, damit Ihre Steuern korrekt abgeführt werden. In Italien existiert die italienische Erbschaftssteuer mit Freibeträgen für in direkter Linie verwandte Erben (EUR 1,0 Mio) und für Geschwister (EUR 100.000). Die Steuersätze betragen

- 4 % (Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkel),
- 6 % (sonstige Verwandte bis zum 4. Grad bzw. Verschwägerte bis zum 3. Grad) und
- 8 % (nicht-verwandte Erben)

Für deutsche Erben stellt sich dann die Frage, ob die italienische Erbschaftssteuer in Deutschland anrechenbar ist. Grundsätzlich ist dies möglich, wenn die ausländische Steuer der deutschen Erbschaftssteuer entspricht. Hier beraten wir als Anwälte für italienisches Erbrecht und Familienrecht in Italien Sie gern im Einzelfall.

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Online Videoberatung

In einer Videokonferenz können Sie schell und unkompliziert mit einem unserer Fachjuristen über all Ihre Fragen zum italienischen Erbrecht sprechen.

Unsere Leistungen hinsichtlich des Strafrechts in Italien


Wesentlich ist beim Vorwurf einer Straftat ist die gute Verständigung mit dem eigenen Verteidiger. Gerade aufgrund der möglicherweise gravierenden Folgen, insbesondere in Form einer Haftstrafe, ist es daher unerlässlich, sich über jegliche Punkte, die von Bedeutung sein können, mit seinem Verteidiger hinreichend verständigen zu könnenDies ist besonders essenziell, wenn es um eventuelle Folgen wie Haftstrafen geht. Deshalb gewährleisten wir Ihnen bei Verfahren in Italien mit dem Kanzleigründer Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß eine Vertretung durch einen Anwalt, der sowohl Deutsch als auch Italienisch fließend sprichtAls Anwälte für italienisches Strafrecht haben Sie daher in uns den idealen Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie nicht nur mit Expertise, sondern überwinden auch die Sprachbarriere. 

All unsere Anwälte sprechen fließend sowohl Deutsch als auch Italienisch. Dieser steht Ihnen als Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung und nimmt die Vertretung vor Ort in Italien wahrSo stehen wir Ihnen als Anwalt optimal für die Strafverteidigung in Italien zur Verfügung und vertreten Sie professionell vor Ort.

Durch unsere jahrelange Expertise und enge Vertrautheit mit dem italienischen Strafrecht schaffen wir es Sie problemlos mit der richtigen Strategie zu unterstützen. Dabei stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung.

Strafverteidigung

Die Strafverteidigung für Italien gehört in unserer Kanzlei neben dem italienischen Erbrecht zu unseren Kernkompetenzen und umfasst sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren.

Außergerichtliches Verfahren

Um ein außergerichtliches Verfahren anzustreben, ist es im italienischen Strafrecht essenziell frühzeitig tätig zu werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren Stellung zu nehmen, und somit ein Strafverfahren zu verhindern.

Hierzu nehmen wir bei Bedarf auch mit italienischen Behörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft, frühzeitig Kontakt auf und führen Verhandlungen. Da sich sowohl schriftliche als auch telefonische Korrespondenzen in Italien mitunter schwierig gestalten können, übernehmen wir diese natürlich auch persönlich vor Ort.

 Sollten Sie mit dem italienischen Strafrecht in Konflikt gekommen sein, empfehlen wir ihnen daher folgenden Ablauf: 

Grafik-It-Recht-Strafrecht-SUCHHELDEN


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Gerichtliches Verfahren

Sollte die Staatsanwaltschaft nicht die Einstellung des Verfahrens beantragt haben, wird laut des italienischen Strafrechts nach Abschluss der Ermittlungen der Beschuldigte informiert und Akteneinsicht gewährt.
Nunmehr wird geprüft, ob ein Hauptverfahren durchgeführt wird, wobei für den Betroffenen auch die Möglichkeit besteht, Sonderverfahren zu beantragen. Hierbei handelt es sich um das Verfahren der Strafzumessung (patteggiamento) und das „abgekürzte Verfahren“ (giudizio abbreviato). Bei beiden wird keine Hauptverhandlung durchgeführt, allerdings sind die Beweise aus den vorherigen Ermittlungen, sowohl seitens der Polizei als auch des Verteidigers, vollständig verwertbar.
Dies sind die wesentlichen Unterschiede:

Tabelle-it-Strafrecht-SUCHHELDEN

Sollte es zu einem Hauptverfahren kommen, wird hierbei das Gericht einen Termin zur ersten Verhandlung festsetzen. Bei einem im Ausland ansässigen Angeklagten wird im italienischen Strafrecht auch ohne dessen persönliche Anwesenheit verhandelt, sofern dieser ordnungsgemäß durch einen in Italien zugelassenen Avvocato verteidigt wird. 
Bei der Strafverteidigung in Italien besteht ebenfalls die Möglichkeit, dem Angeklagten Pflichtverteidiger zuzuordnen. Sicherer ist es jedoch, auf einen Wahlverteidiger zu setzen, der seinen Mandanten optimal versteht und dessen Rechte und Ansprüche bestmöglich vertreten kann. 
Ein besonderes Merkmal des italienischen Strafrechts ist zudem, dass Geldstrafen durch ein separat beauftragtes staatliches Unternehmen eingefordert werden. Dadurch kommt es oftmals bei im Ausland ansässigen verurteilten Personen über Jahre hinweg zu keiner Zahlungsaufforderung. Diese können jedoch beispielsweise bei Urlaubsaufenthalten in Italien vollstreckt werden – mittels Pfändung persönlicher Besitztümern.

Info
Wichtig zu wissen

Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2001 ist die Auslieferung nach Italien zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils auch dann zulässig, wenn der Angeklagte von einem in Italien geführten Strafverfahren, vom Hauptverhandlungstermin und vom Urteil gar keine Kenntnis hatte. Die Auslieferung deutscher Staatsbürger nach Italien ist im Übrigen ohne weiteres möglich.

Opferschutz – Geltendmachung von Schadensersatz für die geschädigte Partei

In Italien besteht die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren als Zivilpartei anzuschließen. Sowohl direkt Geschädigte als auch die Erben einer getöteten Person können dabei zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld erheben. Die Entscheidung über diese Ansprüche trifft das Strafgericht. 
Sinnvoll ist auch hier die Vertretung über einen italienischen Avvocato. Und mit uns haben Sie im italienischen Strafrecht den richtigen Ansprechpartner. Wir bieten Ihnen: 

  • Eine kompetente Beratung auf Deutsch

  • Die Benennung und Befragung von Zeugen

  • Die Einreichung von Schriftsätzen zur Anspruchsbegründung

  • uvm.

 

Wir entwirren für Sie das italienische Strafrecht

Das italienische Strafrecht ist – ähnlich wie das Immobilienrecht in Italien – ein weites Feld. Hier gilt es, mit Expertise und einer konkreten und zielgerichteten Strategie vorzugehen. Als erfahrene Anwälte sind wir in der Lage, Sie bei Rechtsstreitigkeiten kompetent zu vertreten. Dabei halten wir Sie selbstverständlich über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden und sprechen uns regelmäßig mit Ihnen ab.

Wenn Sie also Unterstützung im italienischen Strafrecht benötigen, sind wir Ihr Ansprechpartner!

FAQ: italienisches Erbrecht

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Online Videoberatung

In einer Videokonferenz können Sie schell und unkompliziert mit einem unserer Fachjuristen über all Ihre Fragen zum italienischen Erbrecht sprechen.

Bildschirmfoto 2025-07-29 um 11.32.40

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Typisch deutsch: Jederzeit erreichbar. Typisch italienisch: Auch sehr charmant.

  Frankfurt am Main
+49 (0) 69 74 74 38 00
München
+49 (0) 89 20 70 40 277
 
  Karlsruhe
+49 (0) 721 92 04 72 3
Düsseldorf
+49 (0) 21 15 40 39 545
 

 

Unsere Leistungen im
italienischen Erbrecht


Als Ihre Anwälte für italienisches Erbschaftsrecht stehen wir Ihnen mit diversen unterschiedlichen Leistungen zur Seite. Dabei achten wir nicht nur auf die korrekte Einhaltung geltender Vorschriften, sondern betrachten ebenfalls jeden Fall individuell und ausführlich. Hier finden Sie unsere Leistungen im Überblick.

Grundzüge des Erbrechts in Italien

Bevor Themen wie Erbschaftssteuer und Pflichtteile relevant werden, ist es wichtig, die Grundzüge des italienischen Erbrechts zu kennen. Zu diesen gehören folgende:

Gesetzliche Erbfolge in Italien

Das italienische Erbrecht teilt die Ansprüche auf ein Erbe wie folgt auf:

01


Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsrechtberechtigte

Auch das italienische Erbrecht kennt Pflichtteile und deren Berechtigte. Zudem kann der Erblasser nur über den sogenannten "disponiblen Teil" frei verfügen. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Zahl und Art der berechtigten Personen und ist ein reiner Geldanspruch. So gelten beispielsweise folgende Regelungen:

02


Im Einzelfall können durch die Menge an hinterbliebenen Verwandten und vor allem der Art der Verwandten Fragen aufkommen. Als Anwälte für italienisches Erbrecht helfen wir Ihnen hier kompetent weiter.

italienisches-erbrecht-einzelfall

 

jpg_WohnrechtWohnrecht des überlebenden Ehegatten

In Italien hat der überlebende Ehegatte ein gesetzliches Wohnrecht an der gemeinsam bewohnten Familienwohnung, wenn sie im Allein- oder Miteigentum des Erblassers stand. Dieses Wohnrecht gilt lebenslang und unentgeltlich, unabhängig vom Erbanteil. Es umfasst auch das Nutzungsrecht an der vorhandenen Hausratsausstattung.

Haftung des ErbenHaftung des Erben

Bei vorbehaltloser Annahme der Erbschaft haftet der Erbe auch mit seinem nicht ererbten Vermögen. Eine beschränkte Haftung allein mit dem Nachlassvermögen gilt dann, wenn der Erbe die Erbschaft unter dem sogenannten Vorbehalt der Inventarerrichtung annimmt.

jpg_TestamentvollstreckungTestamentsvollstreckung und Testamentspezifika

In Italien gibt es drei Testamentformen – das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das geheime Testament. Diese unterliegen bestimmten Regularien, die bei der Vollstreckung beachtet werden müssen. Laut des italienischen Erbrechts können ein oder mehrere Testamentsvollstrecker durch den Erblasser ernannt werden. Die Inbesitznahme des Nachlasses darf aber nur ein Jahr, bei Verlängerung max. zwei Jahre andauern.


Grundzüge des Erbschaftssteuerrechts

Die Gesetze rund um die Erbschaftssteuer in Italien sind für Deutsche in der Regel nicht einfach zu verstehen. Als Ihre Anwälte klären wir wichtige Fragen für Sie, damit Ihre Steuern korrekt abgeführt werden. In Italien existiert die italienische Erbschaftssteuer mit Freibeträgen für in direkter Linie verwandte Erben (EUR 1,0 Mio) und für Geschwister (EUR 100.000). Die Steuersätze betragen

- 4 % (Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkel),
- 6 % (sonstige Verwandte bis zum 4. Grad bzw. Verschwägerte bis zum 3. Grad) und
- 8 % (nicht-verwandte Erben)

Für deutsche Erben stellt sich dann die Frage, ob die italienische Erbschaftssteuer in Deutschland anrechenbar ist. Grundsätzlich ist dies möglich, wenn die ausländische Steuer der deutschen Erbschaftssteuer entspricht. Hier beraten wir als Anwälte für italienisches Erbrecht und Familienrecht in Italien Sie gern im Einzelfall.

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In einer Videokonferenz können Sie schell und unkompliziert mit einem unserer Fachjuristen über all Ihre Fragen zum italienischen Erbrecht sprechen.

Unsere Leistungen hinsichtlich des Strafrechts in Italien


Wesentlich ist beim Vorwurf einer Straftat ist die gute Verständigung mit dem eigenen Verteidiger. Gerade aufgrund der möglicherweise gravierenden Folgen, insbesondere in Form einer Haftstrafe, ist es daher unerlässlich, sich über jegliche Punkte, die von Bedeutung sein können, mit seinem Verteidiger hinreichend verständigen zu könnenDies ist besonders essenziell, wenn es um eventuelle Folgen wie Haftstrafen geht. Deshalb gewährleisten wir Ihnen bei Verfahren in Italien mit dem Kanzleigründer Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß eine Vertretung durch einen Anwalt, der sowohl Deutsch als auch Italienisch fließend sprichtAls Anwälte für italienisches Strafrecht haben Sie daher in uns den idealen Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie nicht nur mit Expertise, sondern überwinden auch die Sprachbarriere. 

All unsere Anwälte sprechen fließend sowohl Deutsch als auch Italienisch. Dieser steht Ihnen als Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung und nimmt die Vertretung vor Ort in Italien wahrSo stehen wir Ihnen als Anwalt optimal für die Strafverteidigung in Italien zur Verfügung und vertreten Sie professionell vor Ort.

Durch unsere jahrelange Expertise und enge Vertrautheit mit dem italienischen Strafrecht schaffen wir es Sie problemlos mit der richtigen Strategie zu unterstützen. Dabei stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung.

Strafverteidigung

Die Strafverteidigung für Italien gehört in unserer Kanzlei neben dem italienischen Erbrecht zu unseren Kernkompetenzen und umfasst sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren.

Außergerichtliches Verfahren

Um ein außergerichtliches Verfahren anzustreben, ist es im italienischen Strafrecht essenziell frühzeitig tätig zu werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren Stellung zu nehmen, und somit ein Strafverfahren zu verhindern.

Hierzu nehmen wir bei Bedarf auch mit italienischen Behörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft, frühzeitig Kontakt auf und führen Verhandlungen. Da sich sowohl schriftliche als auch telefonische Korrespondenzen in Italien mitunter schwierig gestalten können, übernehmen wir diese natürlich auch persönlich vor Ort.

 Sollten Sie mit dem italienischen Strafrecht in Konflikt gekommen sein, empfehlen wir ihnen daher folgenden Ablauf: 

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Gerichtliches Verfahren

Sollte die Staatsanwaltschaft nicht die Einstellung des Verfahrens beantragt haben, wird laut des italienischen Strafrechts nach Abschluss der Ermittlungen der Beschuldigte informiert und Akteneinsicht gewährt.

Nunmehr wird geprüft, ob ein Hauptverfahren durchgeführt wird, wobei für den Betroffenen auch die Möglichkeit besteht, Sonderverfahren zu beantragen. Hierbei handelt es sich um das Verfahren der Strafzumessung (patteggiamento) und das „abgekürzte Verfahren“ (giudizio abbreviato). Bei beiden wird keine Hauptverhandlung durchgeführt, allerdings sind die Beweise aus den vorherigen Ermittlungen, sowohl seitens der Polizei als auch des Verteidigers, vollständig verwertbar.

Dies sind die wesentlichen Unterschiede:

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Sollte es zu einem Hauptverfahren kommen, wird hierbei das Gericht einen Termin zur ersten Verhandlung festsetzen. Bei einem im Ausland ansässigen Angeklagten wird im italienischen Strafrecht auch ohne dessen persönliche Anwesenheit verhandelt, sofern dieser ordnungsgemäß durch einen in Italien zugelassenen Avvocato verteidigt wird.

Bei der Strafverteidigung in Italien besteht ebenfalls die Möglichkeit, dem Angeklagten Pflichtverteidiger zuzuordnen. Sicherer ist es jedoch, auf einen Wahlverteidiger zu setzen, der seinen Mandanten optimal versteht und dessen Rechte und Ansprüche bestmöglich vertreten kann.

Ein besonderes Merkmal des italienischen Strafrechts ist zudem, dass Geldstrafen durch ein separat beauftragtes staatliches Unternehmen eingefordert werden. Dadurch kommt es oftmals bei im Ausland ansässigen verurteilten Personen über Jahre hinweg zu keiner Zahlungsaufforderung. Diese können jedoch beispielsweise bei Urlaubsaufenthalten in Italien vollstreckt werden – mittels Pfändung persönlicher Besitztümer.

Info
Wichtig zu wissen

Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2001 ist die Auslieferung nach Italien zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils auch dann zulässig, wenn der Angeklagte von einem in Italien geführten Strafverfahren, vom Hauptverhandlungstermin und vom Urteil gar keine Kenntnis hatte. Die Auslieferung deutscher Staatsbürger nach Italien ist im Übrigen ohne weiteres möglich.

Opferschutz – Geltendmachung von Schadensersatz für die geschädigte Partei

In Italien besteht die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren als Zivilpartei anzuschließen. Sowohl direkt Geschädigte als auch die Erben einer getöteten Person können dabei zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld erheben. Die Entscheidung über diese Ansprüche trifft das Strafgericht.

Sinnvoll ist auch hier die Vertretung über einen italienischen Avvocato. Und mit uns haben Sie im italienischen Strafrecht den richtigen Ansprechpartner. Wir bieten Ihnen: 

  • Eine kompetente Beratung auf Deutsch

  • Die Benennung und Befragung von Zeugen

  • Die Einreichung von Schriftsätzen zur Anspruchsbegründung

  • uvm.

 

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Das italienische Strafrecht ist – ähnlich wie das Immobilienrecht in Italien – ein weites Feld. Hier gilt es, mit Expertise und einer konkreten und zielgerichteten Strategie vorzugehen. Als erfahrene Anwälte sind wir in der Lage, Sie bei Rechtsstreitigkeiten kompetent zu vertreten. Dabei halten wir Sie selbstverständlich über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden und sprechen uns regelmäßig mit Ihnen ab.

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Ihre Kontaktmöglichkeiten

Typisch deutsch: Jederzeit erreichbar. Typisch italienisch: Auch sehr charmant.

  Frankfurt am Main
+49 (0) 69 74 74 38 00
München
+49 (0) 89 20 70 40 277
 
  Karlsruhe
+49 (0) 721 92 04 72 3
Düsseldorf
+49 (0) 21 15 40 39 545
 

 

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Dr. Juergen Reiss

Dr. Jürgen Reiss

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Dr. Christian Pfeifer

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