Strafrecht 

Italienisches Strafrecht


Wesentlich ist beim Vorwurf einer Straftat die gute Verständigung mit dem eigenen Verteidiger. Gerade aufgrund der möglicherweise gravierenden Folgen, insbesondere in Form einer Haftstrafe, ist es daher unerlässlich, sich über jegliche Punkte, die von Bedeutung sein können, mit seinem Verteidiger hinreichend verständigen zu können. Deshalb gewährleisten wir Ihnen bei Verfahren in Italien mit dem Kanzleigründer Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß eine Vertretung durch einen Anwalt, der sowohl Deutsch als auch Italienisch fließend spricht. Dieser steht Ihnen als Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung und nimmt die Vertretung vor Ort in Italien wahr.
Zudem ist es bei Strafverfahren auch wichtig, einen Anwalt mit Erfahrung an seiner Seite zu haben. Wichtig ist mithin nicht nur die rein sprachliche Kenntnis, sondern insbesondere auch die Vertrautheit mit den italienischen Besonderheiten und den Gegebenheiten vor Ort, um die richtige Taktik vorzubereiten (äußert man sich oder nicht, Kooperation mit den Behörden und gegebenenfalls Geständnis, Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft etc.).

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Typisch italienisch: Auch sehr charmant.


Frankfurt am Main: +49 (0) 69 74 74 38 00
Karlsruhe: +49 (0) 721 92 04 72 3
München: +49 (0) 89 20 70 40 277 
Düsseldorf: +49 (0) 21 15 40 39 545 

 

 

Informationen zu italienischem Strafrecht

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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Kanzlei, unsere Leistungen und rechtliche Themen. Ob es um erste Beratungsgespräche, Gebühren oder spezielle Rechtsgebiete geht – wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

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