Italienisches Immobilienrecht – Rücktritt vom Vorvertrag

Legt der Verkäufer keine Bewohnbarkeitsbescheinigung vor zu der Immobilie, ist der Käufer berechtigt, die Auflösung des Vorvertrages zu verlangen die Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung und den Ersatz eines eventuellen Schadens (Oberlandesgericht Mailand, Urteil Nr. 950 vom 07. März 2017).

Italienisches Immobilienrecht – Vorvertrag/Vertrag

Wenn es zu Abweichungen zwischen dem Inhalt des Vorvertrags und des endgültigen Vertrags kommt, geht der endgültige Vertrag vor. (Kassationsgericht,...

Mehr lesen

Vererbung von Immobilien nach italienischem Recht

Das italienische Erbrecht unterscheidet sich vom schweizerischen, deutschen und österreichische Erbrecht in verschiedenen Punkten erheblich. Sowohl...

Mehr lesen

Vererbung von Immobilien nach italienischem Recht

Das italienische Erbrecht unterscheidet sich vom schweizerischen, deutschen und österreichische Erbrecht in verschiedenen Punkten erheblich. Sowohl...

Mehr lesen