Italienisches Immobilienrecht – Vorvertrag/Vertrag
Wenn es zu Abweichungen zwischen dem Inhalt des Vorvertrags und des endgültigen Vertrags kommt, geht der endgültige Vertrag vor. (Kassationsgericht,...
19. September 2017
Legt der Verkäufer keine Bewohnbarkeitsbescheinigung vor zu der Immobilie, ist der Käufer berechtigt, die Auflösung des Vorvertrages zu verlangen die Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung und den Ersatz eines eventuellen Schadens (Oberlandesgericht Mailand, Urteil Nr. 950 vom 07. März 2017).
Wenn es zu Abweichungen zwischen dem Inhalt des Vorvertrags und des endgültigen Vertrags kommt, geht der endgültige Vertrag vor. (Kassationsgericht,...
Das italienische Erbrecht unterscheidet sich vom schweizerischen, deutschen und österreichische Erbrecht in verschiedenen Punkten erheblich. Sowohl...
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