Italienisches Immobilienrecht – Rücktritt vom Vorvertrag
Legt der Verkäufer keine Bewohnbarkeitsbescheinigung vor zu der Immobilie, ist der Käufer berechtigt, die Auflösung des Vorvertrages zu verlangen die...
29. September 2017
Wenn es zu Abweichungen zwischen dem Inhalt des Vorvertrags und des endgültigen Vertrags kommt, geht der endgültige Vertrag vor. (Kassationsgericht, Urteil Nr. 20541 vom 30. August 2017).
Legt der Verkäufer keine Bewohnbarkeitsbescheinigung vor zu der Immobilie, ist der Käufer berechtigt, die Auflösung des Vorvertrages zu verlangen die...
Das italienische Erbrecht unterscheidet sich vom schweizerischen, deutschen und österreichische Erbrecht in verschiedenen Punkten erheblich. Sowohl...
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