Gesellschaftsgründung 

Gesellschaftsgründung in Italien

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die nachfolgenden Ausführungen nur einen summarischen Überblick zu grundsätzlichen Fragen der Gesellschaftsgründung in Italien bieten sollen, im konkreten Einzelfall aber ist es unabdingbar, eine Beratung durch einen im italienischen Recht kompetenten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund zahlreicher Gesellschaftsgründungen in den vergangenen Jahren, welche der Kanzleigründer Herr Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß persönlich betreut hatte, kann hierbei eine kompetente Betreuung gewährleistet werden.
Die Gründung von Niederlassungen in Italien erfolgt oftmals durch international operierende Unternehmen im hochindustrialisierten Norden Italiens, um hierdurch leichter Fuß zu fassen im italienischen Markt. Begünstigt wird dies auch durch die Änderung des italienischen Gesellschaftsrechts, insbesondere die umfassende Reform desselben im Jahr 2004, welches zahlreiche Normen auch dem deutschen Gesellschaftsrecht angenähert hat.
Dabei bietet sich für den Einstieg die Gründung einer „s.r.l.“ an, die der deutschen GmbH entspricht und welche wir im Folgenden näher beleuchten möchten:

Das Schadenersatzrecht bezüglich Italien ist für viele Deutsche verbunden mit Autounfällen während des Urlaubs. Dies nicht zuletzt aufgrund der doch freieren Auslegung der Verkehrsregeln in Italien und der damit verbundenen höheren Unfallgefahr für damit nicht vertraute Touristen. In der nahezu 20-jährigen Geschichte unserer Kanzlei im deutsch-italienischen Rechtsverkehr hat vor allem der Kanzleigründer Herr Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß zahlreiche Erfahrungen in der Regulierung von Schadensfällen gerade auch im Bereich von Verkehrsunfällen mit schwersten Folgen, bis hin zum Tod einer der dabei beteiligten Person sammeln können. Dies bezogen auf die außergerichtliche Abwicklung mit der Versicherung aber auch bezüglich der gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Italien. Gerne stehen wir Ihnen für dahingehende Rückfrage gemäß der nebenstehenden Kontaktdaten zur Verfügung und stellen Ihnen im Folgenden einige Grundzüge des Schadensrechts in Italien dar:

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Warum italienisches & deutsches Recht?

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WARUM ITALIENISCHES & DEUTSCHES RECHT?

 

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Informationen zur Gesellschaftsgründung in Italien

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