Italienisches Erbrecht –
mit uns kompetent beraten
Eine professionelle Rechtsberatung ist in zahlreichen Bereichen unabdingbar – dies gilt besonders für Fälle, in denen Gesetze außerhalb des deutschen Rechtskataloges greifen. Im Bereich des italienischen Erbrechts unterstützen wir unsere Mandanten mit Expertise und Sorgsamkeit.
Besonders relevant ist das italienische Erbrecht für deutsche Staatsbürger, die Vermögen, Immobilien oder familiäre Verbindungen in Italien haben. In solchen Fällen treffen häufig deutsches und italienisches Recht aufeinander. Wir kennen uns mit den spezifischen Regularien aus und sind als Anwalt und aktive Avvocati in der Lage, Sie optimal zu beraten, zu unterstützen und zu Ihrem Recht zu bringen.
Unsere Leistungen im italienischen Erbrecht
Gerade bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist es entscheidend, dass eine Kanzlei sowohl mit dem deutschen als auch mit dem italienischen Erbrecht vertraut ist. Nur so lassen sich rechtliche Konflikte, Doppelbesteuerung und Verzögerungen vermeiden. Als Ihre Anwälte für italienisches Erbschaftsrecht stehen wir Ihnen mit diversen unterschiedlichen Leistungen zur Seite. Dabei achten wir nicht nur auf die korrekte Einhaltung geltender Vorschriften, sondern betrachten ebenfalls jeden Fall individuell und ausführlich.
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Grundzüge des Erbrechts in Italien
Bevor Themen wie Erbschaftssteuer und Pflichtteile für als Erben in Deutschland oder Italien relevant werden, ist es wichtig, die Grundzüge des italienischen Erbrechts zu kennen. Zu diesen gehören folgende:
Gesetzliche Erbfolge in Italien
Das italienische Erbrecht teilt die Ansprüche auf ein Erbe wie folgt auf:
Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsrechtberechtigte
Auch das italienische Erbrecht kennt Pflichtteile und deren Berechtigte. Zudem kann der Erblasser nur über den sogenannten “disponiblen Teil” frei verfügen. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Zahl und Art der berechtigten Personen und ist ein reiner Geldanspruch.
So gelten beispielsweise folgende Regelungen:
Im Einzelfall können durch die Menge an hinterbliebenen Verwandten und vor allem der Art der Verwandten Fragen aufkommen. Als Anwälte für italienisches Erbrecht helfen wir Ihnen hier kompetent weiter.
- Wohnrecht des überlebenden Ehegatten
In Italien hat der überlebende Ehegatte ein gesetzliches Wohnrecht an der gemeinsam bewohnten Familienwohnung, wenn sie im Allein- oder Miteigentum des Erblassers stand. Dieses Wohnrecht gilt lebenslang und unentgeltlich, unabhängig vom Erbanteil. Es umfasst auch das Nutzungsrecht an der vorhandenen Hausratsausstattung.
- Haftung der Erben
Bei vorbehaltloser Annahme der Erbschaft haftet der Erbe auch mit seinem nicht ererbten Vermögen. Eine beschränkte Haftung allein mit dem Nachlassvermögen gilt dann, wenn der Erbe die Erbschaft unter dem sogenannten Vorbehalt der Inventarerrichtung annimmt.
- Testamentsvollstreckung und Testamentspezifika
In Italien gibt es drei Testamentformen – das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das geheime Testament. Diese unterliegen bestimmten Regularien, die bei der Vollstreckung beachtet werden müssen. Laut des italienischen Erbrechts können ein oder mehrere Testamentsvollstrecker durch den Erblasser ernannt werden. Die Inbesitznahme des Nachlasses darf aber nur ein Jahr, bei Verlängerung max. zwei Jahre andauern.
Grundzüge des Erbschaftssteuerrechts
Die Gesetze rund um die Erbschaftssteuer in Italien sind für deutsche Erben in der Regel nicht einfach zu verstehen. Als Ihre bilingualen Anwälte mit umfassender Expertise im italienischen Rechtsbereich klären wir wichtige Fragen für Sie, damit Ihre Steuern korrekt abgeführt werden. In Italien existiert die italienische Erbschaftssteuer mit Freibeträgen für in direkter Linie verwandte Erben (EUR 1,0 Mio) und für Geschwister (EUR 100.000). Die Steuersätze betragen
- 4 % (Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkel),
- 6 % (sonstige Verwandte bis zum 4. Grad bzw. Verschwägerte bis zum 3. Grad) und
8 % (nicht-verwandte Erben)
Für Sie als deutschen Erben stellt sich dann die Frage, ob die italienische Erbschaftssteuer in Deutschland anrechenbar ist. Grundsätzlich ist dies möglich, wenn die ausländische Steuer der deutschen Erbschaftssteuer entspricht. Hier beraten wir Sie gerne ausführlich zum Handling von Immobilien, Konten, Sachbeständen und sogar Firmenanteilen.
Anwendbares Rechts
Unter dem anwendbaren Recht sammeln sich Rechtsfälle, die Ländergrenzen überschreiten – wie beispielsweise Sie als deutscher Erbe, der sich nun mit dem italienischen Recht auseinandersetzen muss. Wir betrachten solche Fälle unter folgenden Gesichtspunkten:
- ROM-V-Verordnung
Die EU-Erbrechtsverordnung (“Rom V”) regelt seit dem 17. August 2015, welches nationale Erbrecht bei einem grenzüberschreitenden Erbfall innerhalb der EZ gilt. Grundsätzlich gilt das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte – nicht mehr automatisch das Staatsangehörigkeitsrecht. Dadurch können in der Regel auch Nachlassspaltungen vermieden werden. Durch ein Testament kann jedoch das Heimatrecht gewählt werden.
- Wahl des anzuwendenden Rechts in letztwilliger Verfügung möglich
Ein italienischer Erblasser kann für sein in Deutschland belegenes, unbewegliches Vermögen deutsches Recht wählen (Art. 25 Abs. 2 EGBGB). Prinzipiell kann er nach italienisch-internationalem Privatrecht seinen gesamten Nachlass dem Recht des Staates unterstellen, in welchem er seinen Wohnsitz hat. Ein in Italien lebender deutscher Staatsangehöriger könnte somit italienisches Erbrecht für seinen Nachlass wählen.
Abwicklung einer Erbschaft
Typische Fälle im italienischen Erbrecht betreffen beispielsweise deutsche Erben, die eine Immobilie in Italien erben, Zugriff auf italienische Bankkonten benötigen oder den Nachlass in Italien rechtssicher abwickeln müssen. War der Erblasser in Italien ansässig, ist die Erbfolge in Italien zu eröffnen, zuständig ist dann die italienische Gerichtsbarkeit (Tribunale). Bei Anwendung italienischen Erbrechts beträgt die Frist zur Annahme und zur Geltendmachung von Pflichtansprüchen 10 Jahre. Bis dahin ist die Erbschaft schwebend und könnte aus ausgeschlagen werden, sofern nicht zuvor eine Annahme erfolgt. Letztere ist auch stillschweigend möglich, z. B. durch Inbesitznahme von Erbschaftsgegenständen.
Zudem ist es wichtig zu wissen, dass das italienische Erbrecht grundsätzlich keinen Erbschein kennt. Die Erbenstellung wird durch eidesstattliche Erklärungen oder durch Vorlage einer öffentlich beglaubtigten Urkunde zur Erbschaftsannahme bzw. beglaubigte Abschriften eines Protokolls der Eröffnung eines eventuell bestehenden Testaments nachgewiesen.
Im Falle einer Klage orientieren sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens letztlich am Gegenstandswert. Diese dauern in Italien regelmäßig länger als in Deutschland, je nach Komplexität sind in 1. Instanz auch mehrere Jahre denkbar.
In der Praxis können zudem sprachliche Hürden, unterschiedliche Behördenanforderungen sowie lange Verfahrensdauern in Italien zusätzliche Herausforderungen darstellen. Als aktive und bilinguale Avvocati stehen wir hier mit einem professionellem Rechtsverständnis und sprachlicher Kompetenz an Ihrer Seite!
- Sonderfall Immobilien
Im Falle von Grundstücken muss binnen eines Jahres ab Versterben eine „dichiarazione di successione“ (Erbschaftsmeldung) grundsätzlich gegenüber der Agenzia delle Entrate am Wohnsitz des Erblassers abgegeben werden. Danach muss laut dem Immobilienrecht in Italien eine Änderung der Eigentumsverhältnisse an der Immobilie durch die sog. „voltura“ erfolgen. Verbliebene Ehegatten dürfen die Wohnräume und den Hausrat weiter nutzen.
Im Bereich des italienischen Erbrechts sind wir für Sie da
Brauchen Sie im italienischen Erbrecht rechtlichen Beistand? Als aktive Avoccati stehen wir Ihnen mit Sprachkenntnissen, juristischem Verständnis und dem notwendigen kulturellem Feingefühl zur Seite. Mit uns machen Sie Ihr Recht geltend und managen den Nachlass Ihrer Liebsten effizient und respektvoll! Zudem übersetzen wir Ihnen in unserem hauseigenen Übersetzungsbüro auch alle wichtigen Dokumente fachlich genau für Ihre Unterlagen.
Dank uns werden Behörden, Fristen, Sprachbarrieren oder auch Dokumente zu keinen Herausforderungen, sondern zu planbaren Knotenpunkten beim Handling des Nachlasses. Nehmen Sie also noch heute Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie bei all Ihren Fragen – auch im Bereich des italienischen Strafrechts und bei Gesellschaftsgründungen in Italien!
FAQ: italienisches Erbrecht
Kann ich ein deutsches Testament in Italien verwenden?
Ja, grundsätzlich wird ein deutsches Testament auch in Italien anerkannt – vorausgesetzt, es entspricht den Formerfordernissen des deutschen Rechts. Dennoch ist es ratsam, bei internationalem Vermögen eine rechtsvergleichende Prüfung vorzunehmen, da italienische Behörden in manchen Fällen eine beglaubigte italienische Übersetzung und eine “apostille” (Haager Übereinkommen) verlangen.
Was passiert mit Bankkonten oder Vermögen des Erblassers, wenn italienisches Erbrecht gilt?
Auch wenn italienisches Erbrecht anwendbar ist, bleibt deutsches Vermögen grundsätzlich in Deutschland. Die Erben müssen den italienischen Erbnachweis (z. B. notarielle Erbschaftsanerkennung mit Übersetzung) bei deutschen Banken oder Behörden vorlegen, um auf Konten zugreifen oder Vermögen übertragen zu können. Es ist also mit einem gewissen Verwaltungsaufwand in beiden Ländern zu rechnen.
Gibt es in Italien eine gesetzliche Frist zur Ausschlagung der Erbschaft bei Schulden?
Ja. Die Frist zur Ausschlagung beträgt nach italienischem Recht zehn Jahre, allerdings ist Eile geboten, wenn Gläubiger aktiv werden. Wer die Erbschaft nicht ausschlägt oder nicht unter Vorbehalt annimmt, haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Daher empfiehlt sich eine rechtzeitige Prüfung des Nachlasswertes und ggf. eine Annahme unter Inventarvorbehalt.
Was ist bei einer Immobilie in Italien im Erbfall zu beachten?
Bei einer geerbten Immobilie in Italien muss innerhalb eines Jahres nach dem Tod eine „dichiarazione di successione” bei der Agenzia delle Entrate eingereicht werden. Anschließend ist eine „voltura” – also die offizielle Umschreibung der Eigentumsverhältnisse – erforderlich. Der überlebende Ehegatte darf Wohnräume und Hausrat weiterhin uneingeschränkt nutzen.
Wie läuft eine Nachlassabwicklung im italienischen Erbrecht ab?
War der Erblasser in Italien ansässig, ist die Erbfolge vor dem zuständigen italienischen Tribunale zu eröffnen. Die Annahmefrist beträgt zehn Jahre. Da Italien keinen Erbschein kennt, wird die Erbenstellung durch eidesstattliche Erklärungen oder beglaubigte Urkunden nachgewiesen. Sprachliche Hürden und lange Verfahrensdauern können den Prozess zusätzlich erschweren.
Wann sollte ich einen Anwalt für italienisches Erbrecht einschalten?
Sobald ein Erbfall mit Bezug zu Italien vorliegt – etwa bei einer Immobilie, einem Bankkonto oder Verwandten in Italien – ist anwaltliche Beratung empfehlenswert. Besonders bei drohender Gläubigerhaftung, Fristfragen oder der Anwendung der EU-Erbrechtsverordnung (Rom V) ist frühzeitige Unterstützung durch einen bilingualen Anwalt entscheidend.
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