Italienisches Immobilienrecht – Immobilienerwerb in Italien
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
13. September 2017
Es besteht nach einer Gesetzesreform im vergangenen Jahr nunmehr eine weitere Möglichkeit, den Immobilienkäufer zu schützen. Dies nach der Einführung der Eintragungsmöglichkeit für Vorverträge und der obligatorischen Bürgschaft zugunsten desjenigen, der ein im Bau befindliches Haus kauft. Als weitere Absicherung kann nunmehr verlangt werden, dass beim beurkundenden Notar der Kaufpreis hinterlegt wird, bis die Eintragung des Kaufvertrages in den Immobilienregistern erfolgt ist.
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014
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