Italienisches Immobilienrecht – Kostenausgleich Ehegatten

Mit dem Ende der zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe (Scheidung), endet auch das Recht des Ehegatten, der nicht Eigentümer der Immobilie ist, in welcher das Eheleben stattfand, einen Ersatz der Kosten zu verlangen, die für die Fertigstellung der Immobilie und deren Unterhalt gedacht sind (Kassationsgericht, Urteil Nr. 20207 vom 21. August 2017).

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