Italienisches Immobilienrecht – Miteigentümergemeinschaft

Eine Klausel aus einem Kaufvertrag bezüglich einer Immobilie eines Kondominiums, durch welche bestimmte Teile aus dem Gemeinschaftseigentum von dem Verkauf ausgenommen werden, ist doppelt nichtig nach dem italienischen Zivilgesetzbuch, da zum einen ein Miteigentümer hierdurch auf die vom Verkauf ausgenommenen Teile verzichten müsste und hiermit eine Änderung der Tausendstelanteile am Gemeinschaftseigentum verbunden wäre (Kassationsgericht, Entscheidung Nr. 20216 vom 21. August 2017).

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