Italienisches Immobilienrecht – Betrug bei falschen Energieangaben durch Bauunternehmer

Das italienische Kassationsgericht hat entschieden, dass ein Betrug vorliegt, wenn ein Bauunternehmer eine Immobilie verkauft und die Angaben bezüglich des Energieverbrauchs bewusst falsch sind. Dies bezog sich auf Bauarbeiten, die niemals ausgeführt wurden und eine bessere Energieklasse mit sich gebracht hätten. Das Abweichen der tatsächlich ausgeführten Arbeiten zu den letztlich behaupteten hätte dem Bauunternehmer auffallen müssen. Die tatsächlich ausgeführten Arbeiten seien aber wesentlicher günstiger gewesen, weshalb davon ausgegangen wurde, dass hier der Grund für die falschen Behauptungen lag (Kassationsgericht, Urteil Nr. 16644/2017).

Risiken bei der Gründung einer Betriebsstätte in Italien

Verfasst von Herrn Steuerberater Dott. Giorgio Montanari, Partner der Anwaltskanzlei Dr. Reiß & Collegen am 21. April 2009

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