Strafrecht
Deutsches Strafrecht
Strafrecht ist ein sensibles Thema. Da ist es wichtig, dass man seine Disziplinen gut beherrscht. Und weil wir uns in diesen speziellen Fachbereichen so gut auskennen, kämpfen wir mit noch mehr Elan und noch mehr Enthusiasmus für Ihr Recht – mit knapp 20 Jahren Erfahrung und einem kompetenten Team an der Seite. Kein Wunder, dass wir sogar zu Rate gezogen werden, wenn Experten nicht weiterwissen. So sind wir einerseits als „klassische“ Strafverteidiger im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig, andererseits vertreten und beraten wir aber auch Unternehmen (z. B. im Bereich Compliance) sowie Berufsträger (Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Psychologen, Architekten) bei berufsaufsichtsrechtlichen und berufsgerichtlichen Verfahren. Also lassen Sie uns mit Kompetenz und Leidenschaft für Sie eintreten.
Jederzeit erreichbar
Frankfurt am Main: +49 (0) 69 74 74 38 00
Karlsruhe: +49 (0) 72 19 20 47 23
Düsseldorf: +49 (0) 21 15 40 39 545
München: +49 (0) 89 20 70 40 277
Ein paar Worte über Strafrecht
-
Allgemeines
Es gibt wohl kein Rechtsgebiet, welches für den Mandanten mehr an die Substanz geht als das Strafrecht. Umso wichtiger ist es daher, eine starke und erfahrene anwaltliche Vertretung an der Seite zu haben, die mit Kompetenz und Leidenschaft, gleichzeitig aber taktisch versiert für Ihr Recht eintritt. Knapp 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sprechen diesbezüglich sicherlich eine deutliche Sprache. Dabei übernehmen wir insbesondere Strafverteidigungen im Großraum Frankfurt und Karlsruhe und können dort auch entsprechende Erfahrung und langjährige Tätigkeit vorweisen.
-
Fachbereiche
Wir vertreten und verteidigen Mandanten seit knapp 20 Jahren im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Dabei sind wir insbesondere bei sogenannten „White-Collar“-Delikten wie Betrug, Untreue und Unterschlagung beziehungsweise bei Steuerstrafdelikten außergerichtlich wie gerichtlich tätig. Auch bei Umweltstrafdelikten, Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag) sowie klassischen Strafrechtsdelikten wie beispielsweise die Körperverletzung in allen denkbaren Varianten sind Sie bei uns in besten Händen. Schließlich kämpfen wir auch im länderübergreifenden (internationalen) Strafrecht sowie bei Haftprüfungsangelegenheiten oder sonstigen Haftsachen (Halbstrafenregelung etc.) sowie im Revisionsrecht mit Elan und Einsatz für Ihr Recht.
-
Ablauf eines strafrechtlichen Mandats
1. Wahl der richtigen Taktik / der richtigen Strategie Das A und O einer erfolgreichen Strafverteidigung ist die Wahl der richtigen Taktik / der richtigen Strategie. Es empfiehlt sich daher, sich unverzüglich nach Bekanntwerden etwaiger strafrechtlicher Vorwürfe an einen erfahrenen und kompetenten und im Strafrecht versierten Anwalt zu wenden. Denn ein möglichst frühes Tätigwerden bietet die besten Voraussetzungen dafür, noch entscheidend Einfluss auf den Fortgang des Ermittlungsverfahrens zu nehmen. Nach Beschaffung der notwendigen Hintergrundinformationen durch die Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts muss demzufolge eine kluge und vorausschauende Taktik und Strategie ausgearbeitet werden, namentlich für das außergerichtliche Verfahren als auch für bereits einen etwaig bevorstehenden gerichtlichen Prozess.
2. Vorgehen im außergerichtlichen Verfahren Regelmäßig empfiehlt es sich, der in vielen Fällen doch recht einseitigen Darstellung für eine Strafanzeige eine eigenständige Stellungnahme entgegenzusetzen. Zu bedenken ist darüber hinaus, ob im konkreten Fall nicht sogar eine Gegenanzeige, beispielsweise wegen Verleumdung oder übler Nachrede sinnvoll und erfolgversprechend ist, um sich dadurch aktiv zur Wehr zu setzen. Nach unserem Selbstverständnis endet eine gute außergerichtliche Verteidigung allerdings nicht im reinen Schriftverkehr. In vielen Fällen kann vielmehr der Fortgang des Ermittlungsverfahrens insbesondere auch durch den vom Verteidiger initiierten persönlichen Kontakt zur Staatsanwaltschaft in Form von Vor-Ort-Terminen etc. zugunsten des Beschuldigten beeinflusst werden. Ein solches Vorgehen kann dem erfahrenen und versierten Verteidiger es nämlich nicht nur ermöglichen „dicht am Ermittlungsverfahren“ zu bleiben, sondern auch gezielt Einfluss im Sinne des Angeschuldigten zu nehmen.
3. Gerichtliches Verfahren Selbstverständlich – auch wenn ein frühzeitiges anwaltliches Tätigwerden stets anzuraten ist – können Sie sich auch dann an uns wenden, wenn bereits Anklage gegen Sie erhoben wurde. Gerade in der dann anstehenden Hauptverhandlung gilt es für den Verteidiger, mit Herz und Verstand, engagiert und klug vorausdenkend zugleich für den Angeklagten einzutreten. Ein guter Verteidiger scheut dabei zu keinem Zeitpunkt den Konflikt mit Gericht und Staatsanwaltschaft, hat aber gleichzeitig auch bei entsprechender Beweislage alle denkbaren Strafzumessungsgesichtspunkte im Blick.
Leistungen
Die Tätigkeit einer Strafrechtskanzlei ist ausgesprochen vielfältig. Im Folgenden finden Sie – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eine Darstellung zu den wesentlichen unserer Tätigkeitsfelder. Wenn Sie sich dennoch nicht ganz sicher sind, ob Ihr Fall in unseren Tätigkeitsbereich fällt, rufen Sie uns doch einfach an. Wir können Ihnen sicherlich weiterhelfen.
-
Anwaltliche Vertretung in unterschiedlichen Verfahrensstadien
Außergerichtliche Vertretung im Ermittlungsverfahren
Ausgangspunkt eines jeden Strafverfahrens ist das sogenannte Ermittlungsverfahren. Häufig wird die Einleitung eines solchen Ermittlungsverfahrens dem Betroffenen dadurch bekannt, dass er Ladung zu einer Vernehmung als Beschuldigter zugestellt bekommt. Nach Möglichkeit sollte an dieser Stelle bereits regelmäßig ein kompetenter und erfahrener Anwalt konsultiert werden, um Sie vor übereilten Schritten zu bewahren. Dies auch dann, wenn die Beschuldigungen völlig zu Unrecht im Raum stehen. Regelmäßig ist es nämlich – bevor man gegebenenfalls sich zu den Vorwürfen äußert – angezeigt, den Ermittlungsbehörden durch das dem mandatierten Strafverteidiger zustehenden Akteneinsichtsrecht „in die Karten zu schauen“. Auf diese Art und Weise kann von Beginn an die in Ihrem Fall richtige Strategie gewählt werden, beginnend mit der Frage, ob eine Aussage überhaupt zu diesem Zeitpunkt gemacht werden soll. Häufig unterschätzen die Betroffenen übrigens die Möglichkeiten, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens dem Strafverteidiger zur Verfügung stehen. Fakt ist aus unserer Erfahrung heraus, dass die Chancen, ein Ermittlungsverfahren zu Ihren Gunsten beeinflussen zu können und somit ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen dann am besten stehen, wenn Sie sich sofort mit Bekanntwerden der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie an uns wenden. In vielen Fällen kann es übrigens auch ausgesprochen hilfreich sein, frühzeitig als Verteidiger das unmittelbare Gespräch mit dem ermittelnden Staatsanwalt / der ermittelnden Staatsanwältin zu suchen, um den Verfahrensfortgang in Ihrem Sinne unmittelbar beeinflussen zu können. Nähere Informationen zu diesem Vorgehen finden Sie hier.
Verhandlung mit Staatsanwaltschaft zur Vermeidung von StrafprozessenViele Betroffene, aber auch weiterhin viele Rechtsanwälte/Strafverteidiger unterschätzen immer noch die praktische Bedeutung von persönlich geführten Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft, sei es bei schon laufenden Gerichtsverfahren, sei es insbesondere aber auch im Ermittlungsverfahren. Unser Ehrgeiz und unser Engagement gehen schlichtweg weiter als uns auf das vermeintlich traditionelle Rollenverständnis eines Strafverteidigers zu reduzieren und unsere Tätigkeit auf Akteneinsicht und Stellungnahmen zu beschränken. Sinn, Zweck und Ziel einer effektiven und qualitativ hochwertigen Strafverteidigung muss es sein, für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dabei gilt es aber, alle denkbaren Möglichkeiten, auch wenn sich diese etwas abseits der ausgetretenen Pfade bewegen, auszuschöpfen als durchsetzungsfähige und erfahrene Strafverteidiger, wie wir diesbezüglich auch taktisch im Einzelfall klug an die Staatsanwaltschaft herantreten, um im Ermittlungsverfahren für den Mandanten effektiv alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer außergerichtliche Beilegung des strafrechtlichen Verfahrens auszuschöpfen und hierbei die Staatsanwaltschaft ganz bewusst und zielgerichtet im Sinne des Mandanten zu beeinflussen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich frühzeitig und unmittelbar bei Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens an uns wenden, damit wir frühzeitig und von Anfang an in konkrete Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft treten können.
Gerichtliche Vertretung bei Strafverfahren in erster und zweiter InstanzBei Annahme eines sogenannten hinreichenden Tatverdachts durch die Staatsanwaltschaft wird regelmäßig das sogenannte gerichtliche Verfahren eingeleitet. Gut, wenn man dann einen Anwalt hat, der aufgrund seiner besonderen Kompetenz und Erfahrung im Strafrecht strategisch klug und vorausschauend agiert. Wichtig, dass man einen Anwalt an der Seite hat, der sich auch in unbequemen Situationen durchzusetzen weiß. Im Strafprozess steht häufig der weitere Lebensweg unmittelbar oder mittelbar zur Disposition. Es ist daher für uns selbstverständlich, dass wir uns mit Leidenschaft und vollem Engagement für Ihr Recht einsetzen. Dies gilt natürlich nicht nur in der ersten, sondern auch in einer etwaigen weiteren Rechtsmittelinstanz.
Vertretung im RechtsmittelNicht selten treten Mandanten auch nach einem erstinstanzlichen Urteil im Strafprozess an uns heran, da sie mit dem Ausgang des bei einem anderen Rechtsanwalt geführten Strafverfahrens nicht einverstanden sind. In diesen Fällen gilt es zu entscheiden, ob und insbesondere welches Rechtsmittel in Ihrem Falle konkret einzulegen ist, man denke hierbei nur an die Frage der Berufung oder der Revision, gerade in der Rechtsmittelinstanz ist es besonders bedeutsam, einen kompetenten und erfahrenen Anwalt an seiner Seite zu haben, der die etwaigen Fehler der ersten Instanz schnell erkennt und auch nicht davor scheut, diese konkret beim Namen zu nennen. Gerade in der Rechtsmittelinstanz besteht in vielen Fällen ein nicht unerheblicher Zeitdruck. Zögern Sie also nicht, uns schnellstmöglich zu kontaktieren, gerne auch dann, wenn sich ein negatives Urteil zu Ihren Lasten im Strafverfahren bereits abzeichnet.
Anwaltliche Betreuung bei HaftsachenEs gibt nur wenige Situationen, in denen der Strafverteidiger intensiver gefordert ist, als bei Haftangelegenheiten. So gilt es neben den „üblichen“ Strafverteidigertätigkeiten auch souverän und durchsetzungsfähig bei der Regelung der bei der Inhaftierung zusammenhängenden Fragen aufzutreten. Dazu gehört es kompetent und souverän zu entscheiden, ob und wann eine Haftprüfung veranlasst ist, auch geht es darum, etwaige Hafterleichterungen, Besuchsrechte etc. in der für alle Beteiligten bei Haftangelegenheiten ausgesprochen angespannten Situation schnellstmöglich in die Tat umzusetzen. Gut, wenn man dann einen durchsetzungsfähigen, erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite weiß, der – wenn erforderlich – auch den Konflikt mit den zuständigen Behörden nicht scheut.
-
Strafverteidigung im Wirtschaftsrecht
White Collar-Delikte (z.B. Korruption, Untreue, Geldwäsche, Betrug etc.)
Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts / der White Collar-Delikte ist letztlich nichts anderes als ein Sammelbegriff für solche Straftaten, die im Kontext des Wirtschaftslebens begangen werden. Typische Straftatbestände sind beispielsweise Korruption, Untreue, Geldwäsche, aber auch der Betrugsbestand in all seinen Erscheinungsformen. Zur spezifischen Problematik des Steuerstrafrechts finden Sie hier nähere Informationen. Gut, wenn Sie dann einen Anwalt an Ihrer Seite wissen, der auch komplizierte wirtschaftliche Zusammenhänge durchschaut und über genügend Erfahrung verfügt, um von Anfang an eine vorausschauende und zielführende Verteidigungsstrategie zu wählen. Zu unserer Tätigkeit gehört es übrigens auch, Unternehmen und Unternehmer vorbeugend im Rahmen schwieriger Entscheidungen unter Berücksichtigung etwaig strafrechtlich relevanter Sachverhalte zu beraten. Es gilt hierbei, dass das Strafbarkeitsrisiko grundsätzlich ein typisches Risiko unternehmerischer Tätigkeit ist. Zu unserer Tätigkeit gehört es daher auch, dieses Risiko durch eine umfassende präventive strafrechtliche Prüfung der zur Verfügung stehenden Entscheidungsmöglichkeiten zu minimieren.
SteuerstrafrechtDas Steuerstrafrecht als einer der wesentlichen so genannten „White-Collar“-Tatbestände stellt einen infolge der dahingehenden Besonderheiten durchaus eigenständigen strafrechtlichen Bereich dar. Insoweit besteht naturgemäß eine enge Verknüpfung von steuerrechtlichen und strafrechtlichen Sachverhalten, die diesbezüglich auch ganz spezifische Kompetenzen verlangt. Hier ist insbesondere auch eine gehörige Portion Erfahrung gefragt, über welche wir infolge unserer knapp 20-jährigen anwaltlichen Tätigkeit verfügen.
UmweltstrafdelikteDas Umweltstrafrecht ist ein in der Praxis stark im Vordrang befindlicher Teilbereich des Strafrechts und soll als solches dem Schutz von Luft, Wasser und Boden dienen. Angesichts der regelmäßig in diesem Kontext auftretenden Verknüpfung zum Verwaltungsrecht (sogenannte Verwaltungsakzessorietät) ist es wichtig, hier einen gerade im Umweltstrafrecht bewanderten, erfahrenen Verteidiger an seiner Seite zu haben. Gerade im Umweltstrafrecht gilt – mehr noch als bei manch anderen strafrechtlichen Belangen -, dass es sich durchaus lohnt, frühzeitig, also schon mit Beginn des Ermittlungsverfahrens einen Verteidiger beizuziehen, der dann auch direkt mit der Staatsanwaltschaft verhandelt. Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig.
KapitalverbrechenDie anwaltliche Vertretung in einem Ermittlungsverfahren/Strafprozess eines Kapitalverbrechens (Mord/Totschlag) erfordert vom Verteidiger besondere Qualifikationen und vor allem Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Dies gilt umso mehr, als derartige Fälle regelmäßig presserelevant sind und auch die damit einhergehenden Aspekte entsprechend einer Mandatsbearbeitung maßgeblich beachtet werden müssen. Gut, wenn Sie dann einen kompetenten, souverän auftretenden Verteidiger an Ihrer Seite wissen, der aber gleichzeitig auch Leidenschaft, Engagement und Durchsetzungsfähigkeit an den Tag legt. Überzeugen Sie sich selbst und kontaktieren uns, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Selbstverständlich kommen wir auch gerne – im Falle einer Untersuchungshaft – zu Ihnen in die Haftanstalt.
Länderübergreifendes / internationales StrafrechtAls internationale Kanzlei mit Standorten in mehreren Ländern ist uns das länderübergreifende/internationale Strafrecht ein besonderes Anliegen. Der Bedarf ist neben der Kenntnis mehrerer Rechtsordnungen auch über entsprechende Sprachkompetenz, aber auch Einfühlungsvermögen und Erfahrung bezüglich der unterschiedlichen Gegebenheiten in verschiedenen Ländern. Wir stehen natürlich auch bei der Klärung von Zuständigkeitsfragen, Rechtshilfeersuchen und ähnlichen Vorgängen zur Seite, die häufig mit internationalen Strafrechtsfällen im Kontext stehen.
-
Strafrechtliche Vertretung/Beratung von Unternehmen (z.B. Compliance)
Die anwaltliche Beratung/Vertretung von Unternehmen im strafrechtlichen Kontext wird von vielen Kanzleien, die sich ausschließlich der reinen Strafverteidigung widmen, häufig vernachlässigt. Dies wohlgemerkt, obwohl es sich hier um einen der interessantesten anwaltlichen Tätigkeiten im strafrechtlichen Kontext handelt. Es gilt nämlich dabei, Unternehmen durch sachkundige anwaltliche Beratung dabei zu helfen, beispielsweise präventiv strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Vorhinein schon zu vermeiden.
Weitere Informationen zu Compliance -
Vertretung von Berufsträgern in berufsaufsichtsrechtlichen und berufsrichtlichen Verfahren
Viele sogenannte Berufsträger (Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Psychologen, Architekten, etc.) sind im Zusammenhang mit Straftaten oft einer „doppelten Bestrafung“ ausgesetzt. Bei Ihnen bleibt es oft nicht nur bei dem strafrechtlichen Verfahren. Hatte die Straftat nämlich einen beruflichen Zusammenhang, sind oft berufsaufsichtsrechtliche Konsequenzen zu erwarten, im schlimmsten Fall kann ein berufsgerichtliches Verfahren zu erwarten sein.
Die Konsequenzen in solchen Verfahren können existenzbedrohend für die Kammerangehörigen sein. Mit Verwarnungen, Verweisungen, oder auch Geldbußen können die Betroffenen noch meist „ganz gut leben“, ein Kammerverfahren kann in diesem Kontext aber häufig existenzbedrohend bezüglich der beruflichen Tätigkeit sein. Wir haben infolge unserer langjährigen Erfahrung immer beide Konsequenzen im Blick, die strafrechtlichen UND berufsrechtlichen!
Aber auch bei berufsrechtlichen Verstößen, die nicht die Schwelle zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erreichen, sind wir in allen berufsaufsichtsrechtlichen und berufsgerichtlichen Verfahren Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Wir haben in der Vergangenheit viele Berufsträger vertreten und konnten dabei berufsrechtlich relevante Vorwürfe entkräften und viele Existenzen retten. Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz und Erfahrung.
Ihre Ansprechpartner
Weitere Informationen im Detail zu
FAQ's
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Kanzlei, unsere Leistungen und rechtliche Themen. Ob es um erste Beratungsgespräche, Gebühren oder spezielle Rechtsgebiete geht – wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

Erbrecht
-
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten, wenn ein Nachlass in Italien zu regeln ist?
Idealerweise so früh wie möglich, insbesondere wenn Immobilien, Bankkonten oder andere Vermögenswerte in Italien zum Nachlass gehören. Wir von REISS bieten dank unseres doppelten Status schnelle Hilfe vor Ort, koordinieren alle notwendigen Behördengänge und klären rechtliche Fragen länderübergreifend.
-
Was bedeutet Doppelzulassung für meine Erbschaft in Italien konkret?
Eine Kanzlei mit Doppelzulassung ist sowohl in Deutschland als auch in Italien anwaltlich zugelassen. Das bedeutet, dass wir Ihnen in beiden Ländern rechtlich verbindlich zur Seite stehen und Verfahren unmittelbar begleiten können – ohne externe Partner. Dies spart Zeit, Kosten und reduziert das Risiko von Kommunikationsproblemen mit italienischen Behörden oder Gerichten.
-
Welche Kosten entstehen bei der Abwicklung einer Erbschaft in Italien?
Die Kosten hängen von diversen Faktoren ab, zum Beispiel vom Wert des Nachlasses oder vom Umfang der benötigten anwaltlichen Leistungen. Weil wir mit unserem doppelten Status alle Schritte aus einer Hand anbieten können, entstehen keine zusätzlichen Gebühren durch Zwischenschaltungen oder Dolmetscher. Vor Beginn klären wir im Detail, welche Kosten auf Sie zukommen und wie sich diese zusammensetzen.
Erbrecht
-
Anwendbares Recht
1. Erblasser Deutscher – Wohnsitz im Ausland/Vermögen im Ausland
Die Erbfolge und die diesbezügliche Übertragung von Vermögenswerten richten sich sowohl im deutschem wie auch im italienischen Recht grundsätzlich nach dem Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers (Grundsatz der Nachlasseinheit), so dass prinzipiell der Wohnsitz des Erblassers unerheblich ist.
2. DoppelstaatsangehörigkeitBei dt. Staatsangehörigkeit kommt es in Deutschland zur Anwendung deutschen Rechts. Bei zusätzlicher italienischer Staatsangehörigkeit wird bzgl. in Italien belegenem Vermögen italienisches Recht angewendet.
3. Erblasser Italiener – Erbe Deutscher – Nachlassspaltung?Bei einem italienischen Erblasser ist die Staatsangehörigkeit des Erblassers maßgeblich, nicht die des Erben, mithin kommt es grundsätzlich weder in Deutschland noch in Italien zur Nachlassspaltung.
4. Wahl des anzuwendenden Rechts in letztwilliger Verfügung möglichEin italienischer Erblasser kann für sein in Deutschland belegenes, unbewegliches Vermögen deutsches Recht wählen, Art. 25 Abs. 2 EGBGB. Prinzipiell kann er nach italienischem internationalen Privatrecht seinen gesamten Nachlass dem Recht des Staates unterstellen, in welchem er seinen Wohnsitz hat. Ein in Italien lebender deutscher Staatsangehöriger könnte italienisches Recht für seinen Nachlass wählen, in Deutschland wäre er hingegen an das deutsche Erbrecht gebunden.
5. ROM-V-VerordnungObwohl die zum 17. August 2015 in Kraft tretende EU-Erbrechtsverordnung („ROM V“) erhebliche und durchaus praxisrelevante Veränderungen im Erbrecht mit sich bringen wird, sind diese der breiten Öffentlichkeit, aber auch der Mehrheit der Rechtsanwälte noch in keiner Weise bewusst. Exemplarisch hierfür ist der aktuelle Wikipedia- Eintrag („Internationales Erbrecht (Europäische Union)“), welcher sich bislang noch gar nicht zum Inhalt der ROM V Verordnung äußert.
ROM V soll zunächst einmal insbesondere die Regelungen zum anzuwendenden nationalen Recht bei Erbfällen innerhalb der Europäischen Union vereinheitlichen, weiterhin wird als zusätzliche Neuerung ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Ausdrücklich ausgenommen vom Geltungsbereich von ROM V ist Dänemark.
Hintergrund der Regelung ist, dass die Regelungen zum anzuwendenden nationalen Recht innerhalb der Europäischen Union in den hierfür aktuell maßgeblichen nationalen Rechtsordnungen ausgesprochen uneinheitlich sind. So wird in einigen Ländern die Staatsangehörigkeit des Erblassers als maßgeblich angesehen, in anderen Staaten wird hingegen die Rechtsordnung des aktuellen Wohnsitzes zur Bestimmung des anwendbaren Rechts herangezogen. ROM V soll demgegenüber eine einheitliche Regelung schaffen. Demnach bestimmt in Zukunft einheitlich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, welches Recht anzuwenden ist. In der Praxis kann dies weitgehende Konsequenzen haben: So kann beispielsweise im Ergebnis bei einem zum Zeitpunkt seines Versterbens in Deutschland wohnhaften italienischen Staatsangehörigen deutsches Erbrecht anzuwenden sein. Maßgeblich ist insoweit ausschließlich der letzte gewöhnliche Aufenthalt, so dass beispielsweise ein Versterben während einer Auslandsreise (z.B. Urlaub) keine Auswirkungen auf das anzuwendende Erbrecht hat.
Möchte der Erblasser diese Rechtsfolge indes vermeiden, so besteht die Möglichkeit, zu Lebzeiten die Geltung des Rechts der eigenen Staatsangehörigkeit zu wählen. In der obigen Beispielskonstellation könnte der in Deutschland wohnhafte italienische Staatsbürger im Rahmen eines Testaments mithin die Anwendbarkeit des italienischen Erbrechts verfügen. Schon jetzt sollten demnach aber die Auswirkungen von ROM V beim Verfassen von letztwilligen Verfügungen beachtet werden, um diese nicht ab August 2015 erneut anpassen zu müssen. Mehr denn je empfiehlt es sich daher, sich bei Abfassen eines Testaments eingehend anwaltlich beraten zu lassen.
Eine weitere wichtige Neuerung infolge ROM V stellt die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses dar. Dieses soll den nationalen Erbschein nicht ersetzen bzw. ablösen, sondern kann vielmehr alternativ zu diesem verwendet werden. Das Europäische Nachlasszeugnis soll insbesondere bei Erbfällen mit Auslandsbezug (z.B. bei Immobilienbesitz oder Kontenvermögen im EU-Ausland) zum Tragen kommen: Anders als der nationale Erbschein entfaltet es im EU-Ausland automatisch unmittelbare Wirkung und umfasst nicht nur die Erben, sondern kann auch für Vermächtnisnehmer ausgestellt werden.
Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von ROM V findet sich übrigens im Fachbuch von Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß im C. H. BECK–Verlag zum italienischen Erbrecht, welches im Frühjahr 2014 erscheinen wird. -
Grundzüge des Erbrechts in Italien
1. Gesetzliche Erbfolge in Italien – 6 Klassen
Es wurden durch den italienischen Gesetzgeber 6 Klassen der Erbberechtigten gebildet: Überlebender Ehegatte, eheliche/nichteheliche Abkömmlinge, Eltern und Vorfahren, Seitenverwandte (Geschwister), übrigen Verwandten, der Staat. Die Konkurrenz der einzelnen Klassen wird in mehreren Artikeln des ital. BGB beispielhaft geregelt.
2. Gewillkürte ErbfolgeMit Testamenten kann die Erbfolge abweichend vom Gesetz geregelt werden, Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente sind hingegen nichtig.
3. Pflichtteilsrecht und PflichtteilsberechtigteDieses ist nicht durch Testament ausschließbar. Berechtigte sind der Ehegatte, die ehelichen und die legitimierten Kinder sowie – im Falle deren Vorversterbens – deren Abkömmlinge, sowie die adoptierten Kindern und die Verwandten des Erblassers in aufsteigender Linie, also Großeltern und Urgroßeltern (ohne deren Abkömmlinge).
4. Haftung des ErbenBei vorbehaltloser Annahme der Erbschaft haftet der Erbe auch mit seinem nicht ererbten Vermögen. Eine beschränkte Haftung allein mit dem Nachlassvermögen gilt dann, wenn der Erbe die Erbschaft unter dem sogenannten Vorbehalt der Inventarerrichtung annimmt.
5. TestamentsvollstreckungEin oder mehrere Testamentsvollstecker können durch den Erblasser ernannt werden. Die Inbesitznahme des Nachlasses darf aber nur ein Jahr, bei Verlängerung max. zwei Jahre andauern.
-
Abwicklung einer Erbschaft
1. Deutscher erbt in Italien–Wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht/Zuständigkeiten/Fristen
War der Erblasser in Italien ansässig, ist Erbfolge in Italien zu eröffnen, zuständig ist die italienische Gerichtsbarkeit (Tribunale). Gegenüber dem örtlich zuständigen Gericht oder einem Notar ist die Annahme der Erbschaft zu erklären. Bei Anwendung italienischen Rechts beträgt die Frist zur Annahme keine 6 Wochen wie im deutschen Recht bezüglich der Ausschlagung, sondern 10 Jahre, bis dahin ist Erbschaft schwebend und könnte auch ausgeschlagen werden, sofern nicht zuvor eine Annahme erfolgt. Dies ist auch stillschweigend möglich, z.B. durch Inbesitznahme von Erbschaftsgegenständen.
2. Grundstücke in Italien als Bestandteil des NachlassesEs muss binnen eines Jahres ab Versterben eine „dichiarazione di successione“ (Erbschaftsmeldung) grundsätzlich gegenüber der Agenzia delle Entrate am Wohnsitz des Erblassers abgegeben werden. Vorab sind vor Ort in Italien die sich aus dem Katasterwert zu berechnenden Gebühren mittels eines sog. F24-Formulars zu bezahlen. Danach muss eine Änderung der Eigentumsverhältnisse an der Immobilie durch die sog. „voltura“ erfolgen bei der Agenzia del Territorio.
3. Geltendmachung von PflichtteilsansprüchenDies geschieht durch Erhebung einer sog. Herabsetzungsklage, für welche eine Frist von 10 Jahren besteht.
4. Erbschein oder sonstige Legitimation für ErbenDas italienische Erbrecht kennt grundsätzlich keinen Erbschein. Die Erbenstellung wird durch eidesstattliche Erklärungen oder durch Vorlage einer öffentlich beglaubigten Urkunde zur Erbschaftsannahme bzw. beglaubigte Abschriften eines Protokolls der Eröffnung eines eventuell bestehenden Testaments nachgewiesen.
5. Klagen in Italien – Kosten und Dauer eines gerichtlichen VerfahrensDie Kosten eines Gerichtsverfahrens orientieren sich letztlich am Gegenstandswert. Diese dauern in Italien regelmäßig länger als in Deutschland, je nach Komplexität sind in 1. Instanz auch mehrere Jahre denkbar.
-
Grundzüge des Erbschaftsteuerrechts
1. Persönliche Steuerpflicht
In Italien existiert eine Erbschaftssteuer mit Freibeträgen für in direkter Linie verwandte Erben (EUR 1,0 Mio) und für Geschwister (EUR 100.000). Die Steuersätze betragen 4 % (Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkel), 6 % (sonstige Verwandte bis zum 4. Grad bzw. Verschwägerte bis zum 3. Grad) und 8 % (nicht-verwandte Erben).
2. Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer in Deutschland
Grundsätzlich möglich, wenn ausländische Steuer der deutschen Erbschaftssteuer entspricht. Die bei Erwerb von Grundstücken zu zahlenden Hypothekar- und Katastersteuern werden durch den deutschen Fiskus regelmäßig nicht angerechnet.
Blog
Verwaltungsgericht Karlsruhe erlässt erste Entscheidung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
Anfangsverdacht nach Offenbarungszwang?

Online Videoberatung
In einer Videokonferenz können Sie schnell und
unkompliziert mit einem unserer Fachjuristen sprechen.
Vereinbaren Sie ein kostenloses sowie unverbindliches Erstgespräch mit unseren Anwälten für italienisches Erbrecht. Sie erreichen uns direkt in der Zentrale in Frankfurt und an jedem unserer Standorte. Unsere Kontaktdaten und weiterführende Links zu unseren Standorten finden Sie in der rechten Spalte.
Wir empfehlen Ihnen, das Kontaktformular für Ihre Anfrage zu nutzen. Wenn Sie uns dazu kurz Ihr Anliegen beschreiben, können wir uns besser auf das Gespräch vorbereiten. Wir melden uns dann schnellstmöglich innerhalb eines Werktages bei Ihnen.
Selbstverständlich können Sie mit dem Kontaktformular auch nur einen Rückruf vereinbaren und alles weitere dann direkt mit unseren Anwälten besprechen.
Ihre Kontaktmöglichkeiten
Typisch deutsch: Jederzeit erreichbar.
Typisch italienisch: Auch sehr charmant.
Frankfurt am Main: +49 (0) 69 74 74 38 00
Karlsruhe: +49 (0) 721 92 04 72 3
München: +49 (0) 89 20 70 40 277
Düsseldorf: +49 (0) 21 15 40 39 545
Unsere Standorte
Nachfolgend ist aufgeführt, wo Sie uns erreichen. Überall dort wird Ihnen kompetent weitergeholfen. Kontaktieren Sie uns einfach, wir freuen uns.