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Rechtskräftiger Erbschein im Fall Soraya

Nach fast 15 Jahren ist der Erbschein im Millionenerbe der ehemaligen persischen Kaiserin Soraya rechtskräftig durch das Oberlandesgericht Köln entschieden (Beschluss vom 22. Februar 2016; Az.: 2 Wx 12/16 u.a.). Erbe ist gemäß des Erbscheins der Chauffeur und Privatsekretär des Bruders der 2001 verstorbenen ehemaligen Kaiserin.

Soraya Esfandiary Dakthiary ist am 25. Oktober 2001 in Paris verstorben. Ihr Bruder Fürst Bijan Esfandiary, der unverheiratet war und keine Nachkommen hatte, wurde zunächst der Alleinerbe des Millionenvermögens seiner Schwester. Nur wenige Tage nach dem Tod seiner Schwester verstarb jedoch auch der Fürst am 02. November 2001.

Es gab lediglich einen kurzen Text in einem Notizbuch des verstorbenen Fürsten, den das Oberlandesgericht Köln jedoch als Testament gewertet hat, indem als Erbe der Chauffeur und Privatsekretär eingesetzt wurde. Damit ist der Erbschein rechts-kräftig und der Chauffeur und Privatsekretär gilt damit im Rechtsverkehr als der Erbe des Bruders von Soraya und hat damit das Millionenvermögen der ehemaligen Kaiserin erworben durch den Tod des Bruders erworben.

Zwar handelt es sich bei dem Erbschein lediglich um einen Rechtsschein, dass der in dem Erbschein ausgewiesene auch tatsächlich Erbe ist. Dieser Rechtsschein ist grundsätzlich in einem „normalen“ zivilrechtlichen Verfahren widerlegbar, was jedoch aufgrund der ausführlichen Prüfung durch das Nachlassgericht nur selten gelingen wird. Ob damit der Streit um das Millionenerbe wirklich endgültig beendet ist oder es hier noch weitere „Kapitel“ gibt, bleibt demnach abzuwarten.

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