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Letzte Chance für Erben Schweizer Kontovermögens

Anfang des Jahres 2015 hat die Schweiz ein Gesetz erlassen, dass Banken verpflichtet, Konten, die seit 60 Jahren kontaktlos auf einen Eigentümer warten, zu veröffentlichen, um so potentiellen Erben die Möglichkeit zu geben, ihr Erbe in Besitz zu nehmen. Am 16. Dezember 2015 haben die Schweizer Banken jetzt begonnen, diese kontaktlosen Konten und Schließfächer zu veröffentlichen.

Die potentiellen Erben dieser Vermögen haben aber nur ein bis maximal fünf Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen. Nach diesem Ablauf wird die Schweizer Eidgenossenschaft Eigentümer dieser kontaktlosen Vermögen.

Auch wenn für viele die Schweiz mit Steuerhinterziehung in Verbindung gebracht wird und es sich auch bei diesen Vermögen um Gelder aus solchen Straftaten handeln könnte, müssen die Erben dabei nicht befürchten, dass sie diese strafrechtliche Verantwortung „miterben“.

Wenn diese Vermögenswerte jetzt richtig deklariert werden, hat der Erbe keinerlei strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten. Die steuerrechtlichen Nachzahlungen, die ohnehin nicht zeitlich unbeschränkt von dem Fiskus geltend gemacht werden können, werden sich dabei in vielen Fällen aus dem Nachlass finanzieren lassen.

Wer die Vermutung hat, dass er Erbe eines solchen Schweizer Vermögens wurde oder einen bekannten Namen auf der veröffentlichten Liste entdeckt, sollte nicht mehr lange warten, um seine berechtigten Ansprüche geltend zu machen.
Durch kompetente anwaltliche Beratung können diese Vermögen völlig legal den Erben zugeführt werden.

Hier geht es zu der Veröffentlichung:https://www.dormantaccounts.ch/narilo/

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