Neues EU-Erbrecht tritt bald in Kraft

Im August nächsten Jahres tritt die 2012 beschlossene EU-Verordnung zum Erbrecht in Kraft. Durch die Verordnung sollen Erbrechtsangelegenheiten mit Auslandsbezug vereinfacht werden. Bisher ist es so, dass für im Ausland befindliches Ver-mögen, z.B. Grundbesitz, das ausländische Recht gilt, während für das im Inland befindliche Vermögen deutsches Recht gilt. Daher prallen in diesen Fällen bisher zwei Rechtsordnungen aufeinander. Das Erbrecht richtete sich bisher nach dem Staats-angehörigkeitsprinzip, also danach, welche Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte. Nach der neuen EU-Verordnung wird das Staatsangehörigkeitsprinzip durch das Wohnsitzprinzip abgelöst. Das bedeutet, es ist künftig im Todesfall des Erblassers das Erbrecht des Landes anzuwenden, in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte. War dies zum Beispiel auf Mallorca, würde dann spanisches Erbrecht gelten. Wer vermeiden will, dass sich das Erbrecht nach dem Wohnsitzland richtet, kann in seiner letztwilligen Verfügung festlegen welches Erbrecht angewendet werden soll.

Das historische Erbrecht

Das Erbrecht ist eines der ältesten Rechtsgebiete überhaupt, bereits die alten Römer und die alten Griechen kannten ein ausgeklügeltes Erbrecht. Dass...

Mehr lesen

Erbverzicht kann sich auch auf Kinder erstrecken

Verzichtet jemand durch notariell beurkundeten Vertrag auf sein Erbe, kann sich dieser Verzicht auch auf die eigenen Kinder erstrecken mit der Folge,...

Mehr lesen

Ein kurzer Überblick zur EUErbVO

Heute möchten wir an dieser Stelle nichts brandaktuelles behandeln, sondern Ihnen die wichtige europäische Erbrechtsverordnung näherbringen.

Mehr lesen