Hero2-Erbrecht-Aktuelles@2 Hero2-Erbrecht-Aktuelles@2
»Wir halten Sie auf dem Laufenden.«

Einigung bei der Erbschaftssteuerreform

In letzter Minute konnten sich offenbar Bund und Länder auf einen Kompromiss bei der Erbschaftssteuerreform einigen.
Auch für Firmenerben wird es künftig Steuererleichterung geben, auch wenn die Privilegien wohl nicht unerheblich einge-schränkt wurden. Wie genau der Einigungsvorschlag im Detail aussieht, ist derzeit noch nicht bekannt, so dass man hier
den genauen Entwurf des Gesetzesvorschlag abwarten muss. Einige Einigungspunkte sind aber bereits durchgedrungen.

So hat sich wohl die CSU bei der sogenannten Bagatellregelung durchgesetzt, so dass wie bisher für Betriebe mit bis zu
fünf Arbeitnehmern keine Lohnsummenprüfung stattfinden wird.

Die SPD hat sich offenbar bei der Abschmelzungsregelung durchgesetzt. Zudem wird es ab 90 Millionen Euro Unter-nehmenswert künftig keine Steuervergünstigungen geben. Außerdem wird nach dem Kompromissvorschlag der Kapitalisierungsfaktor, der für die Bewertung des Unternehmenswertes maßgeblich ist, von 17,86 auf 13,75 gesenkt.

Zuletzt wird wohl eine maximal mögliche Stundungsdauer der Erbschaftssteuer – soweit der Erbe die Steuer nicht
sofort begleichen kann - von sieben Jahren den Weg in das Gesetz finden.

Allerdings ist noch nicht sicher, ob dieser Kompromiss auch bei der Abstimmung in Bundestag und Bundesrat akzeptiert
wird. Es scheint – wenn es beim Kompromiss bleibt – damit wohl auch in Zukunft sehr günstige Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensvermögen zu geben.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: