Hero2-Erbrecht-Aktuelles@2 Hero2-Erbrecht-Aktuelles@2
»Wir halten Sie auf dem Laufenden.«

Betreuung trotz Vorsorgevollmacht möglich

Ist eine Vorsorgevollmacht beispielsweise an die eigenen volljährigen Kinder erteilt, müssen sich die Betroffenen in der Regel keine Sorgen machen, dass ein ihnen unbekannter Betreuer vom Gericht eingesetzt wird, sollten sie nicht mehr geschäfts-fähig sein. Denn normalerweise werden die Angelegenheiten des betroffenen Erwachsenen, der etwa aufgrund von Demenz nicht mehr geschäftsfähig ist, durch die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigten Personen ebenso gut besorgt wie
durch einen bestellten Betreuer. Grundsätzlich wird daher kein Betreuer bestellt, wenn aufgrund einer Vorsorgevollmacht
ein Bevollmächtigter den geschäftsunfähigen Erwachsenen vertritt.

In manchen – wenn auch seltenen - Konstellationen nutzen die Bevollmächtigten ihre Stellung jedoch aus, um sich zu bereichern. Da aufgrund der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers in der Regel kein Widerruf der Bevollmächtigung
und in den seltensten Fällen eine Anfechtung durch einen weiteren Bevollmächtigten möglich ist, hat der BGH einen
anderen Weg eingeschlagen, um eine gerechte Lösung zu finden:

Der BGH hat in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren mehrfach bestätigt (vgl. BGH Urteil vom 19. Juli 2017 –
Az. XII ZB 141/16 und Urteil vom 17. Februar 2016 – Az. XII ZB 498/15), dass eine Betreuung auch neben einer wirksamen Vorsorgevollmacht möglich ist. Dann nämlich, „wenn der Bevollmächtigte wegen Bedenken an seiner Eignung und an
seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint“.

Der durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte ist zum Beispiel dann als ungeeignet anzusehen, wenn er sich durch Schenkungen, die er selbst vornimmt, beinahe das ganze Vermögen des Betreuten „sichert“.

Die betreute, geschäftsunfähige Person ist den durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten mithin nicht schutzlos aus-geliefert. Trotzdem sollten Sie genau prüfen, wen sie im Rahmen einer Vorsorgevollmacht beauftragen für Sie zu handeln, sollten Sie geschäftsunfähig werden.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: