Europäische Kommission veröffentlicht Maßnahmenkatalog zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts

Am 09. April 2014 hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts veröffentlicht. Das Paket umfasst zwei Richtlinien und eine Empfehlung. In der ersten Richtlinie macht die Kommission Vorschläge zur Überarbeitung der Aktionärsrichtlinien. Inhaltlich geht es dabei um höhere Transparenzanforderungen an institutionelle Anleger und Vermögensverwalter in Bezug auf ihre Anlage- und Einbeziehungspolitik sowie eine leichtere Identifizierung der Aktionäre. Daneben plant die Kommission, erstmalig ein Mitspracherecht der Aktionäre bei der Festsetzung von Vergütungen einzuführen. In der zweiten Richtlinie geht es um Einpersonengesellschaften. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die geltende Richtlinie betreffend GmbHs mit einem einzigen Gesellschafter ersetzt werden. Die Kommission plant dabei, dass alle EU-Mitgliedstaaten im nationalen Recht eine Gesellschaftsform für Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vorsehen, welche die unionsweite Abkürzung SUP (Societas Unius Personae) tragen soll. Dazu sollen dann EU-weit einheitliche Anforderungen gelten bezüglich Eintragung, Satzung, Mindestgründungskapital und Gläubiger-schutz. In der Empfehlung geht es der Kommission um die Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung („Comply or Explain“). Die Kommission plant, börsennotierten Unternehmen Leitlinien an die Hand zu geben, in denen es vorrangig darum geht, die Qualität der Erklärungen zur Unternehmensführung zu verbessern.

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