Ehemaliger BFH – Richter zweifelt an der Verfassungskonformität des Kompromisses zur Erbschaftssteuerreform

Am 29. September 2016 hat der Bundestag erst den Kompromiss zur Erbschaftssteuerreform akzeptiert. Aber schon jetzt gibt es Stimmen, die von einer erneuten Verfassungswidrigkeit ausgehen. So hat sich Herman-Ulrich Viskorf (ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof) zu dem Kompromiss geäußert (Interview im Handelsblatt) und kommt zu dem Ergebnis, dass die Reform nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht einhält und erneut für verfassungswidrig erklärt werden könnte. Bereits 2002 und 2012 äußerte sich zunächst der BFH zu der Verfassungswidrigkeit der Erbschaftssteuer
in Bezug auf Privilegien für Unternehmenserben. Zweimal folgte das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des BFH.
Die Einschätzung des ehemaligen Richters sollte durchaus ernst genommen werden. Unter Umständen bleibt Unternehmern wieder nur ein kurzer Spielraum der rechtssicheren Gestaltungssicherheit bevor das neue Gesetz wieder in Karlsruhe scheitert. Zunächst gilt es jedoch die Entscheidung des Bundesrates am 14. Oktober 2016 abzuwarten, der dem Gesetz
noch zustimmen muss.

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