Ihre Kompetenz in Italien und Deutschland.
Weshalb wir die Experten für deutsch-italienisches Recht sind? Das ist ganz einfach erklärt: Wir besitzen die größte Erfahrung auf diesem Gebiet. Und wir sind für Sie direkt vor Ort. Mit über 30 Berufsträgern für italienisches wie deutsches Recht dürfen Sie uns gern die Specialisti nennen. An dreizehn Standorten in Deutschland, Italien und der Schweiz betreuen unsere Rechtsanwälte und Avvocati z.B. Fragen des Erb-, Immobilien-, Gesellschafts-, Arbeits-, Familien- und Strafrechts – souverän, engagiert, leidenschaftlich, fleißig, gründlich und zielstrebig – typisch italienisch und deutsch eben. Was REISS so einzigartig macht, erfahren Sie auch > hier.
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Auszeichnung

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Kontakt
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Typisch italienisch: auch sehr charmant.
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Publikationen

Das komplett überarbeitete Werk von Dr. Jürgen Reiß unterstreicht die Kompetenz der Kanzlei im deutsch-italienischen Erbrecht. Hier erklärt ein Experte, auf was es genau ankommt.
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Aktuellste News zu italienischem Recht
Einhaltung der Schriftform bei Pflichtteilsentziehung (Italienisches-Recht)
Nach der Rechtsauffassung des OLG Nürnberg (Hinweisbeschluss vom 4.1.2018 – 12 U 1668/17) kann das Formerfordernis des § 2336 I BGB im Rahmen der Entziehung des Pflichtteils nicht dadurch umgangen werden, dass eine Pflichtteilsverwirkung aus den...
Steuerhinterziehung durch Miterben bei Demenz des Erblassers (Italienisches-Recht)
Der Bundesfinanzhof entschied bereits letztes Jahr, dass die Erklärung eines demenzkranken Erblassers bei der Einkommensteuererklärung unwirksam ist, wenn er aufgrund der Krankheit die Einkommensteuererklärung nicht richtig abgeben konnte....