Ihre Kompetenz in Italien und Deutschland.
Weshalb wir die Experten für deutsch-italienisches Recht sind? Das ist ganz einfach erklärt: Wir besitzen die größte Erfahrung auf diesem Gebiet. Und wir sind für Sie direkt vor Ort. Mit über 30 Berufsträgern für italienisches wie deutsches Recht dürfen Sie uns gern die Specialisti nennen. An dreizehn Standorten in Deutschland, Italien und der Schweiz betreuen unsere Rechtsanwälte und Avvocati z.B. Fragen des Erb-, Immobilien-, Gesellschafts-, Arbeits-, Familien- und Strafrechts – souverän, engagiert, leidenschaftlich, fleißig, gründlich und zielstrebig – typisch italienisch und deutsch eben. Was REISS so einzigartig macht, erfahren Sie auch > hier.
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Auszeichnung
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Kontakt
Typisch deutsch: jederzeit erreichbar.
Typisch italienisch: auch sehr charmant.
+49 (0) 69 74 74 38 00 (Frankfurt am Main)
+49 (0) 72 19 20 47 23 (Karlsruhe)
+49 (0) 21 15 40 39 545 (Düsseldorf)
+49 (0) 89 20 70 40 277 (München)
Publikationen
Das komplett überarbeitete Werk von Dr. Jürgen Reiß unterstreicht die Kompetenz der Kanzlei im deutsch-italienischen Erbrecht. Hier erklärt ein Experte, auf was es genau ankommt.
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