Kanzlei 

Wie wir Sie zum Erfolg führen.

Guten Tag in Frankfurt am Main, München, Düsseldorf und Karlsruhe. Buon giorno in Mailand, Rom, Bologna, Florenz, Turin, Cagliari, Lecce und Verona. Grüezi in Zürich.


Hier praktizieren wir italienisches, deutsches sowie Schweizer Recht. Gerade was die Verbindung dieser Rechtsgebiete angeht, kennen wir keine Grenzen. Es ist auch das Verschmelzen von verschiedenen italienischen und deutschen Charaktereigenschaften, das uns auszeichnet und uns für Sie so erfolgreich macht – ob vor Vertragspartnern, gegnerischer Partei oder Gericht.

Wir sind sehr erfahren und gleichzeitig ein junges und enthusiastisches Team. Kampfbereitschaft und Eloquenz, Leidenschaft und Intelligenz, aber auch Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit geben sich bei uns die Hand. So vermeiden wir Schnittstellenfehler und sorgen für höchste Sicherheit bei der Betreuung der uns anvertrauten Fälle. Unsere Mandanten schätzen uns dafür, dass wir im internationalen Recht – insbesondere im deutsch-italienischen Recht, im Erb-, Immobilien-, Gesellschafts-, Arbeits-, Familien- und Strafrecht – ganzheitlich denken und vor allem handeln. Außerdem erhalten Sie bei uns nur das Beste, und das aus einer Hand – dazugehöriges Notariat, Übersetzungsbüro sowie Steuerberatung inklusive.

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Jederzeit erreichbar

Frankfurt am Main: +49 (0) 69 74 74 38 00 
Karlsruhe: +49 (0) 72 19 20 47 23
Düsseldorf: +49 (0) 21 15 40 39 545
München: +49 (0) 89 20 70 40 277 

Warum italienisches & deutsches Recht?

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Vorteile italienisch-deutsche Kanzlei
kostenloses Erstgespräch

WARUM ITALIENISCHES & DEUTSCHES RECHT?

 

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ALLE VORTEILE  

Unsere Standorte

Nachfolgend ist aufgeführt, wo Sie uns erreichen. Überall dort wird Ihnen kompetent weitergeholfen. Kontaktieren Sie uns einfach, wir freuen uns.

Publikationen
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es sich nicht um Schenkungen an den überlebenden...
Einhaltung der Schriftform bei Pflichtteilsentziehung (Italienisches-Recht)
Nach der Rechtsauffassung des OLG Nürnberg (Hinweisbeschluss vom 4.1.2018 – 12 U 1668/17) kann das Formerfordernis des § 2336 I BGB im Rahmen der Entziehung des Pflichtteils nicht dadurch umgangen...
Steuerhinterziehung durch Miterben bei Demenz des Erblassers (Italienisches-Recht)
Der Bundesfinanzhof entschied bereits letztes Jahr, dass die Erklärung eines demenzkranken Erblassers bei der Einkommensteuererklärung unwirksam ist, wenn er aufgrund der Krankheit die...
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Online Videoberatung

In einer Videokonferenz können Sie schnell und 
unkompliziert mit einem unserer Fachjuristen sprechen.

FAQ's

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Kanzlei, unsere Leistungen und rechtliche Themen. Ob es um erste Beratungsgespräche, Gebühren oder spezielle Rechtsgebiete geht – wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

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Wann sollte ich einen Anwalt einschalten, wenn ein Nachlass in Italien zu regeln ist?

Idealerweise so früh wie möglich, insbesondere wenn Immobilien, Bankkonten oder andere Vermögenswerte in Italien zum Nachlass gehören. Wir von REISS bieten dank unseres doppelten Status schnelle Hilfe vor Ort, koordinieren alle notwendigen Behördengänge und klären rechtliche Fragen länderübergreifend.

Was bedeutet Doppelzulassung für meine Erbschaft in Italien konkret?

Eine Kanzlei mit Doppelzulassung ist sowohl in Deutschland als auch in Italien anwaltlich zugelassen. Das bedeutet, dass wir Ihnen in beiden Ländern rechtlich verbindlich zur Seite stehen und Verfahren unmittelbar begleiten können – ohne externe Partner. Dies spart Zeit, Kosten und reduziert das Risiko von Kommunikationsproblemen mit italienischen Behörden oder Gerichten.

Welche Kosten entstehen bei der Abwicklung einer Erbschaft in Italien?

Die Kosten hängen von diversen Faktoren ab, zum Beispiel vom Wert des Nachlasses oder vom Umfang der benötigten anwaltlichen Leistungen. Weil wir mit unserem doppelten Status alle Schritte aus einer Hand anbieten können, entstehen keine zusätzlichen Gebühren durch Zwischenschaltungen oder Dolmetscher. Vor Beginn klären wir im Detail, welche Kosten auf Sie zukommen und wie sich diese zusammensetzen.

 

 

Teaser-Historie

Historie

Mit der Idee des Gründers Dr. Jürgen Reiß, eine hochspezialisierte Italienboutique zu eröffnen, begann 1996 in Karlsruhe die Geschichte der erfolgreichen Kanzlei. Es folgten eigene Niederlassungen in Deutschland, Italien und in der Schweiz. Hintergrund für die Gründungen: jeden Mandanten vor Ort zu betreuen und umfangreiche Dienstleistungen „aus einer Hand“ anzubieten. Der Italien-Spezialist mit Full-Service fand überall große Zustimmung. Und so schlossen sich kurzerhand das italienische Notariat Tassinari und Damascelli aus Bologna, der italienische Steuerberater Dott. Aghilar aus Mailand sowie die deutsche Steuerberatungsgesellschaft Matzenbach & Sternberg Partnerschaft mbB mit Sitz in Frankfurt am Main Dr. Reiß und seinen Kollegen an. Heute verfügt die Kanzlei über internationales Know-how und Kompetenzen, die ihresgleichen suchen.
Wir sind sehr erfahren und gleichzeitig ein junges und enthusiastisches Team. Kampfbereitschaft und Eloquenz, Leidenschaft und Intelligenz, aber auch Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit geben sich bei uns die Hand. So vermeiden wir Schnittstellenfehler und sorgen für höchste Sicherheit bei der Betreuung der uns anvertrauten Fälle. Unsere Mandanten schätzen uns dafür, dass wir im internationalen Recht – insbesondere im deutsch-italienischen Recht, im Erb-, Immobilien-, Gesellschafts-, Arbeits-, Familien- und Strafrecht – ganzheitlich denken und vor allem handeln. Außerdem erhalten Sie bei uns nur das Beste, und das aus einer Hand – dazugehöriges Notariat, Übersetzungsbüro sowie Steuerberatung inklusive.

 

Gründungen der Niederlassungen
1999: Bologna
2007: Frankfurt am Main und Zürich
2008: Mailand
2010: Turin, Palermo und München
2012: Florenz und Hamburg
2013: Verona und Cagliari
Teaser-Historie

Historie

 

Mit der Idee des Gründers Dr. Jürgen Reiß, eine hochspezialisierte Italienboutique zu eröffnen, begann 1996 in Karlsruhe die Geschichte der erfolgreichen Kanzlei. Es folgten eigene Niederlassungen in Deutschland, Italien und in der Schweiz. Hintergrund für die Gründungen: jeden Mandanten vor Ort zu betreuen und umfangreiche Dienstleistungen „aus einer Hand“ anzubieten. Der Italien-Spezialist mit Full-Service fand überall große Zustimmung. Und so schlossen sich kurzerhand das italienische Notariat Tassinari und Damascelli aus Bologna, der italienische Steuerberater Dott. Aghilar aus Mailand sowie die deutsche Steuerberatungsgesellschaft Matzenbach & Sternberg Partnerschaft mbB mit Sitz in Frankfurt am Main Dr. Reiß und seinen Kollegen an. Heute verfügt die Kanzlei über internationales Know-how und Kompetenzen, die ihresgleichen suchen.
Wir sind sehr erfahren und gleichzeitig ein junges und enthusiastisches Team. Kampfbereitschaft und Eloquenz, Leidenschaft und Intelligenz, aber auch Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit geben sich bei uns die Hand. So vermeiden wir Schnittstellenfehler und sorgen für höchste Sicherheit bei der Betreuung der uns anvertrauten Fälle. Unsere Mandanten schätzen uns dafür, dass wir im internationalen Recht – insbesondere im deutsch-italienischen Recht, im Erb-, Immobilien-, Gesellschafts-, Arbeits-, Familien- und Strafrecht – ganzheitlich denken und vor allem handeln. Außerdem erhalten Sie bei uns nur das Beste, und das aus einer Hand – dazugehöriges Notariat, Übersetzungsbüro sowie Steuerberatung inklusive.

 

Gründungen der Niederlassungen
1999: Bologna
2007: Frankfurt am Main und Zürich
2008: Mailand
2010: Turin, Palermo und München
2012: Florenz und Hamburg
2013: Verona und Cagliari
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  » Das Beste, was wir
von der Geschichte haben,
ist der Enthusiasmus,
den sie erregt. «

Johann Wolfgang von Goethe

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Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es sich nicht um Schenkungen an den überlebenden...
Einhaltung der Schriftform bei Pflichtteilsentziehung (Italienisches-Recht)
Nach der Rechtsauffassung des OLG Nürnberg (Hinweisbeschluss vom 4.1.2018 – 12 U 1668/17) kann das Formerfordernis des § 2336 I BGB im Rahmen der Entziehung des Pflichtteils nicht dadurch umgangen...
Steuerhinterziehung durch Miterben bei Demenz des Erblassers (Italienisches-Recht)
Der Bundesfinanzhof entschied bereits letztes Jahr, dass die Erklärung eines demenzkranken Erblassers bei der Einkommensteuererklärung unwirksam ist, wenn er aufgrund der Krankheit die...
Wissenswertes
Auszeichnung

Die Kanzlei REISS Rechtsanwälte 
Avvocati Commercialisti wurde vom 
Nomos Verlag in seinem Kanzleiführer 
„Kanzleien in Deutschland“ 2014 erneut 
als Topkanzlei hervorgehoben.

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Publikationen

Wieder etwas von den Specialisti.
Das komplett überarbeitete Werk von Dr. Jürgen Reiß unterstreicht die Kompetenz der Kanzlei im deutsch-italienischen Erbrecht. Hier erklärt ein Experte, auf was es genau ankommt.

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Dem Erfolg verpflichtet

Es gibt viele Gründe, warum wir für Sie 
der richtige Partner sind. Überzeugen 
Sie sich einfach selbst.

 

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Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf!

Vereinbaren Sie ein kostenloses sowie unverbindliches Erstgespräch mit unseren Anwälten für italienisches Erbrecht. Sie erreichen uns direkt in der Zentrale in Frankfurt und an jedem unserer Standorte. Unsere Kontaktdaten und weiterführende Links zu unseren Standorten finden Sie in der rechten Spalte.

Wir empfehlen Ihnen, das Kontaktformular für Ihre Anfrage zu nutzen. Wenn Sie uns dazu kurz Ihr Anliegen beschreiben, können wir uns besser auf das Gespräch vorbereiten. Wir melden uns dann schnellstmöglich innerhalb eines Werktages bei Ihnen.

Selbstverständlich können Sie mit dem Kontaktformular auch nur einen Rückruf vereinbaren und alles weitere dann direkt mit unseren Anwälten besprechen.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Typisch deutsch: Jederzeit erreichbar.
Typisch italienisch: Auch sehr charmant.


Frankfurt am Main: +49 (0) 69 74 74 38 00
Karlsruhe: +49 (0) 721 92 04 72 3
München: +49 (0) 89 20 70 40 277 
Düsseldorf: +49 (0) 21 15 40 39 545