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Was wir sehr gut können, sehen Sie hier. Wir sind in vielen Dingen sogar so gut, dass wir zu Rate gezogen werden, wenn andere nicht weiter wissen. Das liegt hauptsächlich daran, dass wir uns spezialisiert haben und beherrschen, was wir tun. Nur so können wir unsere Mandanten umfassend, persönlich und vor allem zielstrebig betreuen.

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Frankfurt am Main: +49 (0) 69 74 74 38 00 
Karlsruhe: +49 (0) 72 19 20 47 23
Düsseldorf: +49 (0) 21 15 40 39 545
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Doppelte Zulassung

 

 

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Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es sich nicht um Schenkungen an den überlebenden...
Einhaltung der Schriftform bei Pflichtteilsentziehung (Italienisches-Recht)
Nach der Rechtsauffassung des OLG Nürnberg (Hinweisbeschluss vom 4.1.2018 – 12 U 1668/17) kann das Formerfordernis des § 2336 I BGB im Rahmen der Entziehung des Pflichtteils nicht dadurch umgangen...
Steuerhinterziehung durch Miterben bei Demenz des Erblassers (Italienisches-Recht)
Der Bundesfinanzhof entschied bereits letztes Jahr, dass die Erklärung eines demenzkranken Erblassers bei der Einkommensteuererklärung unwirksam ist, wenn er aufgrund der Krankheit die...
Wissenswertes
Auszeichnung

Die Kanzlei REISS Rechtsanwälte 
Avvocati Commercialisti wurde vom 
Nomos Verlag in seinem Kanzleiführer 
„Kanzleien in Deutschland“ 2014 erneut 
als Topkanzlei hervorgehoben.

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Publikationen

Wieder etwas von den Specialisti.
Das komplett überarbeitete Werk von Dr. Jürgen Reiß unterstreicht die Kompetenz der Kanzlei im deutsch-italienischen Erbrecht. Hier erklärt ein Experte, auf was es genau ankommt.

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Dem Erfolg verpflichtet

Es gibt viele Gründe, warum wir für Sie 
der richtige Partner sind. Überzeugen 
Sie sich einfach selbst.

 

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Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf!

Vereinbaren Sie ein kostenloses sowie unverbindliches Erstgespräch mit unseren Anwälten für italienisches Erbrecht. Sie erreichen uns direkt in der Zentrale in Frankfurt und an jedem unserer Standorte. Unsere Kontaktdaten und weiterführende Links zu unseren Standorten finden Sie in der rechten Spalte.

Wir empfehlen Ihnen, das Kontaktformular für Ihre Anfrage zu nutzen. Wenn Sie uns dazu kurz Ihr Anliegen beschreiben, können wir uns besser auf das Gespräch vorbereiten. Wir melden uns dann schnellstmöglich innerhalb eines Werktages bei Ihnen.

Selbstverständlich können Sie mit dem Kontaktformular auch nur einen Rückruf vereinbaren und alles weitere dann direkt mit unseren Anwälten besprechen.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Typisch deutsch: Jederzeit erreichbar.
Typisch italienisch: Auch sehr charmant.


Frankfurt am Main: +49 (0) 69 74 74 38 00
Karlsruhe: +49 (0) 721 92 04 72 3
München: +49 (0) 89 20 70 40 277 
Düsseldorf: +49 (0) 21 15 40 39 545

Unsere Standorte

Nachfolgend ist aufgeführt, wo Sie uns erreichen. Überall dort wird Ihnen kompetent weitergeholfen. Kontaktieren Sie uns einfach, wir freuen uns.

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FAQ's

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Kanzlei, unsere Leistungen und rechtliche Themen. Ob es um erste Beratungsgespräche, Gebühren oder spezielle Rechtsgebiete geht – wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

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Wann sollte ich einen Anwalt einschalten, wenn ein Nachlass in Italien zu regeln ist?

Idealerweise so früh wie möglich, insbesondere wenn Immobilien, Bankkonten oder andere Vermögenswerte in Italien zum Nachlass gehören. Wir von REISS bieten dank unseres doppelten Status schnelle Hilfe vor Ort, koordinieren alle notwendigen Behördengänge und klären rechtliche Fragen länderübergreifend.

Was bedeutet Doppelzulassung für meine Erbschaft in Italien konkret?

Eine Kanzlei mit Doppelzulassung ist sowohl in Deutschland als auch in Italien anwaltlich zugelassen. Das bedeutet, dass wir Ihnen in beiden Ländern rechtlich verbindlich zur Seite stehen und Verfahren unmittelbar begleiten können – ohne externe Partner. Dies spart Zeit, Kosten und reduziert das Risiko von Kommunikationsproblemen mit italienischen Behörden oder Gerichten.

Welche Kosten entstehen bei der Abwicklung einer Erbschaft in Italien?

Die Kosten hängen von diversen Faktoren ab, zum Beispiel vom Wert des Nachlasses oder vom Umfang der benötigten anwaltlichen Leistungen. Weil wir mit unserem doppelten Status alle Schritte aus einer Hand anbieten können, entstehen keine zusätzlichen Gebühren durch Zwischenschaltungen oder Dolmetscher. Vor Beginn klären wir im Detail, welche Kosten auf Sie zukommen und wie sich diese zusammensetzen.