Justizminister plant Verschärfung des Terrorismusstrafrechts

Bundesjustizminister Heiko Maas plant angesichts der aktuellen Krise um die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) eine Ver-schärfung des Terrorismusstrafrechts. So sollen nach den Vorstellungen von Maas zwei neue Straftatbestände im Straf-gesetzbuch (StGB) eingeführt werden. Zum einen soll künftig die Finanzierung von Terrorismus ein eigener Straftatbestand werden. Zum anderen soll in Zukunft bestraft werden, wer Deutschland verlassen will, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder sich für eine Teilnahme daran ausbilden zu lassen. Hintergrund der Vorschläge ist eine Resolution des UN-Sicherheitsrats, welche alle Staaten unter anderem zu Maßnahmen gegen eine Rekrutierung neuer Terrorkämpfer verpflichtet. Weiteren Maßnahmen, wie eine Bestrafung von Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen, erteilte
Maas eine Absage. Seiner Auffassung nach sei das deutsche Terrorismusstrafrecht „scharf genug und ausdifferenziert.“

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