Gesetzesentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts

Derzeit befindet sich ein Gesetzesentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts in der Ressortabstimmung im Bundesjustiz-ministerium. Mit dem Entwurf plant Bundesjustizminister Heiko Maas die Umsetzung der sog. Istanbul Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011, welche vorsieht, jede „nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlung unter Strafe zu stellen“. Inhaltlich ist gemäß dem Gesetzesentwurf eine Neufassung des § 179 StGB geplant. Nach der Neufassung soll
§ 179 StGB künftig den sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände sanktionieren. Dabei geht es
vor allem um sexuelle Überraschungsangriffe und die Ausnutzung der Angst des Opfers vor einem empfindlichen Übel. Beispielsweise sollen nunmehr Fälle erfasst werden, in denen eine Frau den erkennbar abgelehnten Geschlechtsverkehr
allein aus Angst vor der Gewalttätigkeit des Mannes über sich ergehen lässt. Bisher war in solchen Situationen für die Verurteilung erforderlich, dass der Mann konkret Gewalt ausgeübt oder angedroht hatte oder eine schutzlose Lage des
Opfers ausgenutzt hatte, was nach der geplanten Reform nicht mehr der Fall wäre. Nach dem Gesetzesentwurf ist ein Strafrahmen für derartige Fälle von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vorgesehen.

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