Indien verschärft Jugendstrafrecht

Die indische Regierung hat vor wenigen Wochen ein Gesetz zur Verschärfung des Jugendstrafrechts verabschiedet.
Statt bisher alle Personen die jünger als 18 sind vor Jugendgerichten anzuklagen, wurde die Grenze zur Anwendung
des Erwachsenenstrafrechts auf 16 Jahre herabgesetzt. Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Diskussion nach den Vergewaltigungsfällen in Indien. Während Jugendliche eine Höchststrafe von 3 Jahren Erziehungsanstalt droht,
können Erwachsene je nach Schwere des Delikts auch mit der Todesstrafe bestraft werden.

Bundestag beschließt neues Gesetz gegen Kindesmissbrauch

Vergangene Woche hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass Kinder und Jugendliche vor Missbrauch und uner-laubten Nacktaufnahmen schützen...

Mehr lesen

Anforderungen an eine Beteiligung am Landfriedensbruch

Der BGH hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24.5.2017 – Az. 2 StR 414/16 – entschieden, dass eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs...

Mehr lesen

Europäische Kommission veröffentlicht Maßnahmenkatalog zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts

Am 09. April 2014 hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts veröffentlicht. Das Paket umfasst zwei...

Mehr lesen