Neuer Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von Kinderpornographie erhitzt Gemüter
Der von Justizminister entwickelte und nun in den Bundestag eingebrachte Gesetzesentwurf zur Änderung der Strafbarkeit des Besitzes von...
17. Juni 2025
Vergangene Woche hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass Kinder und Jugendliche vor Missbrauch und uner-laubten Nacktaufnahmen schützen soll. Die Gesetzesänderung erfolgte im Zuge einer EU-Richtlinie aber auch als Reaktion auf den Fall des ehemaligen Abgeordneten Sebastian Edathy, dem seitens der Staatsanwaltschaft der Besitz von Kinder-pornographie vorgeworfen wird. Nach dem neuen Gesetz macht sich künftig strafbar, wer Kinder und Jugendliche nackt fotografiert oder filmt, um die Bilder zu verkaufen oder in Tauschbörsen einzustellen. Im ersten Entwurf den Bundesjustiz-minister Heiko Maas eingereicht hatte, sollte sogar zunächst das unbefugte Ablichten von nackten Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen generell unter Strafe gestellt werden, was jedoch unter Experten zu harscher Kritik geführt hatte. Nach dem Gesetz dürfen nun generell keine Bildaufnahmen weitergegeben werden, die dem Ansehen des Betroffenen erheblich schaden können. Bei Kindern und Jugendlichen greifen strengere Regelungen: Aufnahmen, die nackte Jungen und Mädchen in einer "unnatürlich geschlechtsbetonten Haltung" zeigen oder ihre Genitalien in aufreizender Form, sind ausdrücklich verboten. Auch das sog. Grooming, das heißt das verdeckte Annähern von Erwachsenen an Kinder über das Internet soll stärker geahndet werden. Ebenso beginnt die Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch erst ab dem 30 Lebensjahr des Opfers zu laufen.
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