Folgen der Verletzung des insolvenz- rechtlichen Verwendungsverbots
§ 97 I 3 InsO verbietet, dass Informationen, die aufgrund der insolvenzrechtlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten über einen Schuldner bekannt...
17. Juni 2025
Wie mehrere Zeitungen berichten, hat die Staatsanwaltschaft Duisburg ein Ermittlungsverfahren gegen den Schlagersänger und seine Frau eingeleitet. Der Tatverdacht: Insolvenzverschleppung, Bankrott und Gläubigerbegünstigung. Bereits im August letzten Jahres wurde die Insolvenz der Plattenfirma der Ehefrau CNI Records bekannt. Allerdings sollen Namens- und Lieder-rechte zuvor auf den Sänger übertragen worden sein. Der Sänger bestreitet die Vorwürfe und teilt auf seiner Facebook-Seite mit, dass ihm sämtliche Rechte zugestanden haben. Lediglich ein unbedeutendes und wertloses Patent, sei aufgegeben
und ihm zugesprochen worden. Gegen die BILD-Zeitung, die ihn u.a. als Insolwendler bezeichnete, kündigte er bereits eine Strafanzeige an, zudem sollen andere Unwahrheiten verbreitet worden. Wie dieses Ermittlungsverfahren ausgeht, wird man abzuwarten haben. Allerdings sind die Beschuldigungen – schon vor dem Hintergrund, dass für Bankrottdelikte in besonders schweren Fällen, sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können – durchaus ernst zu nehmen, da es sich
um alles andere als Bagatelldelikte handelt.
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