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Zweite Ehefrau kann Erbeinsetzung der ersten, geschiedenen Ehefrau nach Tod des Ehemanns anfechten

Die zweite Ehefrau kann eine Erbeinsetzung der ersten, geschiedenen Ehefrau nach dem Tod des Ehemanns regelmäßig anfechten. So entschied das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung vom vergangene Oktober (OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2014, Az. 15 W 14/14). In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Erblasser mit seiner ersten Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Zusätzlich wurde vereinbart, dass das Testament auch im Falle einer Ehescheidung weiter gelten sollte. Nach der Scheidung von seiner Ehefrau heiratete der Erblasser erneut. Mit dieser errichtete er Anfang 2012 ein notarielles Testament, in dem er u.a. seine früheren letztwilligen Verfügungen widerrief. Nach dem Tod des Erblassers hat die zweite Ehefrau das gemein-schaftliche Testament des Erblassers mit dessen Ehefrau angefochten. Die erste Ehefrau beantragte dennoch einen Erb-schein, ausgestellt auf sich als Alleinerbin. Dies wurde jedoch vom zuständigen Nachlassgericht mit Verweis auf die Anfechtung abgelehnt. Die hiergegen erhobene Klage wies das OLG nun ab. Das OLG Hamm erklärte, dass zwar der Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments durch den Erblasser aufgrund der Zusatzvereinbarung bzgl. einer Scheidung unwirksam gewesen sei, die zweite Ehefrau habe das gemeinschaftliche Testament des Erblassers und der ersten Ehefrau jedoch wirksam anfechten können. Die Anfechtung sei sachlich begründet, weil die zweite Ehefrau zur Zeit des Erbfalls eine Pflicht-teilsberechtigte sei, die das Testament aus dem Jahre 2003 nicht berücksichtige. Die Anfechtung sei deswegen berechtigt, weil das Gesetz vermute, dass der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten bei Kenntnis der späteren Sachlage nicht über-gangen hätte. Anders sei dies nur zu beurteilen, wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Erblasser die in Frage
stehende letztwillige Verfügung auch bei Kenntnis der späteren Sachlage getroffen hätte.

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