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Kopie eines Testaments kann ausreichen, um eine Erbschaft nachzuweisen

Das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 08.10.2015 – Az.: 11 Wx 78/14) hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem das Original eines Testaments auf nicht zu erklärende Weise verschwunden und die Ehefrau lediglich im Besitz einer Kopie des Testa-ments des verstorbenen Ehemanns war. Ein Sohn des Erblassers, der durch dieses Testament als enterbt galt, wandte sich gegen den erteilten Erbschein und vertrat die Rechtsansicht, dass die bloße Kopie eines Testament nicht ausreiche, um
die testamentarische Erbfolge nachzuweisen. Dies sah das OLG Karlsruhe anders und hat in diesem konkreten Fall die Rechtsauffassung der Ehefrau vertreten. Zwar kann die Kopie eines Testaments dieses nicht ersetzen, aber es kann einen Beweis darstellen, dass ein Erblasser ein derartiges Testament errichtet hat. Auch wenn es in diesem Fall ausgereicht hat,
um einen Nachweis der Erbfolge zu beweisen, so ist dennoch jedem anzuraten, das Original des Testaments gut und sicher zu verwahren, da beim Verlust dieses wichtigen Dokuments in vielen Fällen ein Rechtsstreit die Folge sein wird. Wer hier ganz sicher sein möchte, dem sei die gerichtliche Verwahrung des Testaments empfohlen oder sogar die notarielle Errichtung eines solchen Testaments.

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