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Was passiert mit einer Erbeneinsetzung nach der Insolvenz?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie ein Testament auszulegen ist, wenn der eingesetzte Erbe insolvent wurde (Az.: I-3 Wx 257/16). Der Erblasser hatte in seinem Testament einen Verein, der ein Tierheim betrieben hat, als Alleinerben benannt. Der Verein wurde jedoch insolvent und im Rahmen des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter das gesamte Inventar und die Arbeitnehmer dieses Tierheims auf einen dritten Betreiber im Wege eines Betriebsübergangs übertragen. Der Erblasser hat sein Testament jedoch nicht angepasst, so dass weiterhin im Testament der insolvente Verein benannt wurde. Dieser sah sich als berechtigter Alleinerbe. Dies wurde durch das Nachlassgericht jedoch anders gesehen und es stellte einen Erbschein zugunsten einer Alleinerbschaft des neuen Tierheimbetreibers aus. So sah es auch das Oberlandesgericht Düsseldorf, das in letzter Instanz über diesen Sachverhalt zu entscheiden hat. Ein wesentliches Argument des Gerichts war, dass der Erblasser den Verein mit der Adresse des Tierheims begünstigt hat, aber gerade nicht die Sitzanschrift des Vereins benannt hat. Vor dem Hintergrund, dass Erblasser, die eine juristische Person als Erben berufen in aller Regel wünschen, dass der Zweck dieser Vereine gefördert wird, muss man davon ausgehen, dass der Erblasser wollte, dass sein Vermögen auch dem konkreten Tierheim zur Verfügung stehen wird. Eine durchaus interessante Entscheidung,
die sehr deutlich macht, dass ein Testament, das eine Erbeneinsetzung von Vereinen oder anderen juristischen Personen vorsieht, rechtlich sauber gestaltet sein muss. Durch eine Insolvenzregelung in dem Testament hätte man hier die Streitig-keiten verhindern können, so dass gerade dann, wenn keine natürlichen Personen benannt werden, jedenfalls eine rechtsberatende Kontrolle der Testamente dringend zu empfehlen ist.

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