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Nachlasszeugnis

Mit der seit dem 17.08.2015 geltende EU-Erbrechtsreform wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, welches durch Erben oder Testamentsvollstrecker ohne zusätzliche gerichtliche Anerkennung im EU-Ausland verwendet werden
kann, um ihre Rechte am Nachlass auszuüben.

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