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Erbrechtsreform – gemeinschaftliche Testamente

Die seit dem 17.08.2015 geltende EU-Erbrechtsreform bringt neue Fragestellungen mit sich bei gemeinschaftlichen Testamenten von Eheleuten, bei denen ein Ehepartner aus z.B. Italien oder Spanien stammt. In diesen Ländern
sind Ehegattentestamente grundsätzlich nichtig. Ist ein Ehepartner aber vor dem 17.08.2015 verstorben, der andere
hingegen erst danach, könnte das an sich nichtige Ehegattentestament für den zuletzt Verstorbenen dennoch
wirksam sein. Diese Frage wurde bislang noch nicht gerichtlich geklärt.

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