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Einigung auf Erbschaftssteuerreform

Kurz vor dem Ablauf der gesetzten Frist des Bundesverfassungsgerichts konnte sich die Regierung jetzt doch auf eine Reform der Erbschaftssteuerreform im Hinblick auf die steuerrechtliche Rechtslage bei der Übertragung von Unternehmen durch Schenkung oder im Wege der Erbfolge einigen.

Ohne dass bisher die genauen Regelungen im Detail bekannt sind, soll sich die Besteuerung vor allem nach dem Wert des Unternehmens richten. Ab einem Unternehmenswert von 90 Millionen sollen künftig nach dem Plan der Bundesregierung keine Steuervergünstigungen nach dem ErbStG gewährt werden. Zwischen einem Unternehmenswert von 26 Millionen
und 90 Millionen soll eine Steuervergünstigung möglich sein, wenn nachgewiesen wird, dass die Erbschafts- / Schenkungs-steuer den steuerpflichtigen Unternehmer finanziell überfordern würde. Unterhalb der Grenze von 26 Millionen sind jedoch auch ohne Bedürfnisprüfung Steuervergünstigungen möglich.

Eine weitere Neuregelung wird wohl für Familienunternehmen geschaffen werden, bei denen durch Kapitalbindung der Erbe nicht frei über Gewinne oder Verkäufe entscheiden kann. Für diese Unternehmen soll ein Steuerabschlag auf den Wert des Unternehmens vorgenommen werden.

Die Grenze der Pflicht zum Nachweis des Arbeitsplatzerhalts wird nach der Einigung der Bundesregierung von Unternehmen mit 20 Angestellten auf Unternehmen mit maximal 5 Beschäftigten gesenkt.

Auch das vereinfachte Ertragswertverfahren wird reformiert. Der Kapitalisierungfaktor soll künftig zwischen 10 und maximal 12,5 liegen, was eine nicht unerhebliche Reduzierung darstellt (vorher 18).

Auch sonst sind zahlreiche Änderungen geplant.

Die Reform muss jetzt aber noch durch den Bundesrat und Bundestag beschlossen werden, so dass zunächst noch abgewartet werden muss, ob die Reform auch entsprechend der Einigung umgesetzt wird. Dennoch muss man sich gerade
in der erb- und schenkungsrechtlichen Gestaltungsberatung bei Unternehmen zeitnah auf diese Einigung vorbereiten, da die Regelungen rückwirkend zum 01. Juli 2016 in Kraft gesetzt werden sollen.

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