Nachdem wir in Teil I der Kurzserie zum digitalen Nachlass nach unserer Rechtsauffassung zum Ergebnis gekommen sind, dass online gespeicherte Daten vererblich im Sinne des BGB sind, behandeln wir in Teil II der Kurzserie die Frage
nach Ausschlussmöglichkeit der Rechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB durch die AGB der verschiedenen Provider.
die nach Ansicht der herrschenden Meinung in der Literatur gemäß § 307 BGB zu einer Unwirksamkeit solcher Nutzungs-beschränkungen führt, welche eben die Vererbbarkeit der Nutzungsrechte ausschließen.
Im Rahmen der Inhaltskontrolle der AGB nach § 307 BGB muss jedoch stets eine individuelle Prüfung der Klauseln vorgenommen werden, so dass an dieser Stelle letztlich keine allgemein gültige Aussage getroffen werden kann. Betrachtet man jedoch so manche der entsprechenden AGB-Klauseln der Provider, so sind wir der Rechtsauffassung, dass die meisten einer Inhaltskontrolle nicht Stand halten würden und unwirksam sind.
Das bedeutet, grundsätzlich ist es zwar möglich die Vererbbarkeit von Nutzungsrechten auszuschließen, in den meisten Fällen dürfte dies jedoch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht möglich sein.