Rechtsprechung zum italienischen Unterhaltsrecht/Zuweisung der ehelichen Wohnung

Der 1. Zivilsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 29.10.2014 (n. 23001) entschieden, dass die gerichtlich verfügte Zuweisung der ehelichen Wohnung direkte Exekutivwirkung entfalte und auch vorhergehenden Übereinkommen der Eheleute vorgehe. Auch etwaig andersartige Eigentumsverhältnisse stehen dem nicht entgegen.

Italienisches Immobilienrecht – Zustimmung Kostenvoranschlag nicht zwingend Vertragsschluss

Allein der Umstand, dass ein Auftraggeber einem Kostenvoranschlag zustimmt, bedeutet noch nicht notwendigerweise, dass hiermit ein Vertragsschluss...

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Infos zum italienischen Erbrecht

Testamente und Erbverträge Bei der Abfassung von Testamenten bei Ehegatten, bei denen ein Ehegatte die deutsche, der andere die italienische...

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Rechtsprechung zum italienischen Haftungsrecht

Der 3. Zivilsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 27.11.2014 (n. 2520) entschieden, dass die berufliche Haftung...

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