Italienisches Immobilienrecht – Zustimmung Kostenvoranschlag nicht zwingend Vertragsschluss
Allein der Umstand, dass ein Auftraggeber einem Kostenvoranschlag zustimmt, bedeutet noch nicht notwendigerweise, dass hiermit ein Vertragsschluss...
14. Januar 2015
Der 1. Zivilsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 29.10.2014 (n. 23001) entschieden, dass die gerichtlich verfügte Zuweisung der ehelichen Wohnung direkte Exekutivwirkung entfalte und auch vorhergehenden Übereinkommen der Eheleute vorgehe. Auch etwaig andersartige Eigentumsverhältnisse stehen dem nicht entgegen.
Allein der Umstand, dass ein Auftraggeber einem Kostenvoranschlag zustimmt, bedeutet noch nicht notwendigerweise, dass hiermit ein Vertragsschluss...
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