Auch Steuerschulden können Erbfallschulden sein
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 10.11.2015 – VII 35/13, welches erst jetzt veröffentlicht wurde, seine bisherige gefestigte...
17. Juni 2025
Letzten Freitag wurde der Gesetzesentwurf durch den Bundestag verabschiedet, aber da die Erbschaftssteuer eine Landessteuer ist und nach Art. 106 II Nr.2 GG den Finanzhaushalt der Bundesländer zusteht, ist nach Art. 105 III GG die Zustimmung des Bundesrates notwendig. An diesem könnte die geplante Reform noch scheitern.
So wird Monika Heinold, Finanzministerin der Grünen in Schleswig – Holstein in der Süddeutschen Zeitung zitiert, dass sie dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen werden, womit sie nicht allein dastehe. Die grün und einige der sozialdemokratischen regierten Länder wollen den Entwurf in seiner jetzigen Fassung wohl nicht in dieser Weise zustimmen und fordern eine Nachbesserung des Gesetzes.Am Freitag, den 08. Juli 2016 wird die Abstimmung im Bundesrat durchgeführt werden. Es bleibt demnach noch abzuwarten welche Regelungen die Erbschaftssteuerreform konkret ändern wird oder ob der Bundesrat dem bisherigen Gesetzesentwurf doch akzeptiert.
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