Keine Eintragung ohne Nacherbenvermerk bei potentieller Gebärfähigkeit einer 59- Jährigen
Ein Urteil des Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 15.12.2015 – 15 W 514/15) macht erneut deutlich, was unklare Formulierungen bei der...
17. Juni 2025
Der EuGH hat mit Urteil vom 12.06.2014 (C-118/13) entschieden, dass ein Arbeitgeber den Erben eines Arbeitnehmers,
der verstirbt, bevor er seinen gesetzlichen Jahresurlaub genommen hat, die Urlaubstage auszahlen muss. Geklagt hatte die Witwe eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen, der aufgrund schwerer Erkrankung nur mit Unterbrechungen arbeitsfähig war und bis zu seinem Tod 140,5 Urlaubstage angesammelt hatte. Der EuGH begründete sein Urteil wie folgt: Die Auszahlung von Resturlaub nach dem Tod eines Arbeitnehmers stelle die praktische Wirksamkeit des Urlaubsanspruchs sicher. Der Tod dürfe nicht rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub führen.
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Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftssteuer. Die 2009 in Kraft getretene Regelung sieht derzeit...
Das Landgericht Potsdam hat in einem Urteil (Az.: 4 O 131/12) entschieden, dass ein Amtsgericht, welches ein notariell verwahrtes Testament...