Ehe 2.0 – Kein Erbverzicht nach Wiederheirat desselben Partners

Ein Ehepaar, welches 1994 heiratete, errichtete während einer Ehekrise 1999 einen notariellen Ehevertrag mit dem Inhalt, dass sie gegenseitig im Fall der Trennung und Scheidung auf ihr gesetzliches Erb-und Pflichtteilsrecht verzichten. Nach erfolgter Scheidung heiratete das Paar 2009 wieder. Nach dem Tod des Ehemanns beantragten eine der gemeinsamen Töchter und die Ehefrau mit Zustimmung der anderen Tochter einen Erbschein. Das Nachlassgericht wies den Antrag jedoch zurück. Aus seiner Sicht stand der notarielle Erbverzicht diesem Erbschein entgegen. Das OLG Düsseldorf hob diesen Beschluss des Nachlassgerichts im Beschwerdeverfahren auf. Der im notariellen Vertrag enthaltene Erbverzicht stehe der Erteilung des Erbscheins nicht entgegen, denn die Vorbemerkungen des Vertrags (im Fall der Trennung und Scheidung) belegen, dass die getroffene Vereinbarung nur für den Fall der tatsächlichen und endgültigen Trennung geschlossen wurden. Durch die neue Ehe sei daher ein neues Erb- und Pflichtteilsrecht begründet worden. (Vergleiche: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.2.2017 – I-3 Wx 16/17 = BeckRS 2017, 106602)

Erbenstellung des Ehegatten während des Scheidungsverfahrens

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Keine generelle Sittenwidrigkeit des Erbverzichts eines Ehegatten

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Kein Rücktritt vom Erbvertrag wegen Untreue des Vertragspartners

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