Countdown für die Erbschaftssteuerreform

Nur noch bis Ende dieses Monats hat die Bundesregierung Zeit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und die Reform der Erbschaftssteuer in die Wege zu leiten. Eine Einigung scheint momentan nicht in Sicht zu sein.

Umstritten ist dagegen, was nach dem Ablauf dieser Frist mit dem ErbStG geschieht und ob es weiter angewendet werden darf. In anderen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht regelmäßig einen Zeitraum angeordnet bis zu dem die
für verfassungswidrig erklärten Normen angewendet werden dürfen.

In der Entscheidung um das Erbschaftssteuergesetz ist es dieses mal nicht eindeutig und es besteht Streit unter den Juristen, welche Rechtsfolge sich nach dem 30. Juni 2016 für das ErbStG ergibt. Die wohl überwiegende Ansicht geht davon aus, dass mit Ablauf des 30. Juni 2016 das ErbStG nicht mehr angewendet werden darf und der Fiskus demnach keine Erbschafts-
und Schenkungssteuer erheben dürfte.

Die Gegenansicht sieht in der Formulierung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Regelung bis zur Gesetzesänderung fortgelten, dagegen die weitere Anwendbarkeit des ErbStG auch in der bisher bestehenden Form für möglich. Sollte jedoch
die Frist verstreichen, kann das Bundesverfassungsgericht auch als „Notgesetzgeber“ einspringen und alle Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Entscheidung treffen.

Da bislang keine Einigung in den Regierungsparteien in Aussicht ist, könnte sich für risikofreudige Bürger nach Ablauf der Frist die Möglichkeit einer steuerfreien Schenkung eröffnen. Allerdings kann eine Rechtsfolge der fehlenden Umsetzung bis-her noch nicht abgesehen werden und es muss zudem abgewartet werden, welche Reaktionen nach einem Ablauf der Frist vom Bundesverfassungsgericht erfolgen.

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