Zwei auf Fotoumschlag angebrachte Aufkleber stellen kein wirksames Testament dar
Wählt der Erblasser als Form seines „Testaments“ zwei Aufkleber auf einem Fotoumschlag, so begründet dies Zweifel an seinem Testierwillen. Es liegt...
17. Juni 2025
Errichtet ein Deutscher im Ausland ein Testament, ist dies formgültig sofern es den dortigen Formerfordernissen entspricht. Sofern ein Testament ausländische Rechtsbegriffe enthält müssen diese durch Umdeutung in deutsches Recht übersetzt werden, sofern auf den Erbfall deutsches Recht anzuwenden sei, entschied in einem aktuellen Fall das OLG Schleswig
(Az.: 3 Wx 15/14) In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Erblasser mit deutschem Pass in England unter dort formgültigen Voraussetzungen ein maschinengeschriebenes Testament errichtet, war später aber wieder zu ständigem Aufenthalt nach Deutschland zurückgekehrt. Das OLG entschied nun, dass obwohl deutsches Recht anzuwenden sei, das Testament formgültig und wirksam sei, weil es der englischen Form entsprochen habe, die zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung maßgeblich gewesen sei.
Wählt der Erblasser als Form seines „Testaments“ zwei Aufkleber auf einem Fotoumschlag, so begründet dies Zweifel an seinem Testierwillen. Es liegt...
So hat das OLG Hamm in einer aktuellen Erbrechtsstreitigkeit entschieden. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte die Erblasserin ein...
Ein Urteil des Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 15.12.2015 – 15 W 514/15) macht erneut deutlich, was unklare Formulierungen bei der...