Ausländisches Testament muss im Zweifel übersetzt werden.

Errichtet ein Deutscher im Ausland ein Testament, ist dies formgültig sofern es den dortigen Formerfordernissen entspricht. Sofern ein Testament ausländische Rechtsbegriffe enthält müssen diese durch Umdeutung in deutsches Recht übersetzt werden, sofern auf den Erbfall deutsches Recht anzuwenden sei, entschied in einem aktuellen Fall das OLG Schleswig
(Az.: 3 Wx 15/14) In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Erblasser mit deutschem Pass in England unter dort formgültigen Voraussetzungen ein maschinengeschriebenes Testament errichtet, war später aber wieder zu ständigem Aufenthalt nach Deutschland zurückgekehrt. Das OLG entschied nun, dass obwohl deutsches Recht anzuwenden sei, das Testament formgültig und wirksam sei, weil es der englischen Form entsprochen habe, die zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung maßgeblich gewesen sei.

Zwei auf Fotoumschlag angebrachte Aufkleber stellen kein wirksames Testament dar

Wählt der Erblasser als Form seines „Testaments“ zwei Aufkleber auf einem Fotoumschlag, so begründet dies Zweifel an seinem Testierwillen. Es liegt...

Mehr lesen

Testament mit der Formulierung: „Wer mir in den letzten Stunden beisteht, dem übergebe ich Alles“ stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar.

So hat das OLG Hamm in einer aktuellen Erbrechtsstreitigkeit entschieden. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte die Erblasserin ein...

Mehr lesen

Keine Eintragung ohne Nacherbenvermerk bei potentieller Gebärfähigkeit einer 59- Jährigen

Ein Urteil des Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 15.12.2015 – 15 W 514/15) macht erneut deutlich, was unklare Formulierungen bei der...

Mehr lesen