Zwei auf Fotoumschlag angebrachte Aufkleber stellen kein wirksames Testament dar
Wählt der Erblasser als Form seines „Testaments“ zwei Aufkleber auf einem Fotoumschlag, so begründet dies Zweifel an seinem Testierwillen. Es liegt daher in aller Regel ein unwirksames Testament vor. Dies geht aus einer Entscheidung des...
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