Alles aus einer Hand? Das können Sie gerne haben.
Was wir sehr gut können, sehen Sie hier. Wir sind in vielen Dingen sogar so gut, dass wir zu Rate gezogen werden, wenn andere nicht weiter wissen. Das liegt hauptsächlich daran, dass wir uns spezialisiert haben und beherrschen, was wir tun. Nur so können wir unsere Mandanten umfassend, persönlich und vor allem zielstrebig betreuen.
Unsere Kompetenzen im italienischen Recht.
Italienisches Versicherungsrecht
Für Versicherer ist Italien bereits deshalb interessant, weil es mit 60 Millionen Einwohnern einen großen Markt für Versicherungsprodukte besitzt. Um hier aber aktiv zu werden, bedarf es oftmals einer Anpassung der in Deutschland verwendeten Formulare an die Erfordernisse des italienischen Rechts, welche wir gerne für Sie prüfen. Dies auch zur Risikominimierung mit Blick auf die in Italien zulässige class action, aufgrund welcher durch den Zusammenschluss von Kunden eines Versicherers Klagen einen Streitwert in Millionenhöhe erreichen können.
Bei rechtlichen Streitigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen, vertreten wir sowohl deutsche als auch schweizerische Versicherer sowohl bei den dabei üblichen Schiedsverfahren als auch bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen und gewährleisten Ihnen hierbei die persönliche Vertretung durch einen deutschsprachigen Ansprechpartner.
Unsere Anwälte in diesem Fachbereich.
Italienisches Schadensersatzrecht
Sie hatten einen Unfall in Italien? Kein Problem, die rechtliche Abwicklung übernehmen wir für Sie, sei es außergerichtlich bei Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung (auch vor Ort bei direkten Gesprächen mit dieser), sei es im gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld (welches in Italien regelmäßig deutlich höher ausfällt als in Deutschland). Gerade vor dem Hintergrund, dass die Schmerzensgeldbeträge bei Verletzungen in der Folge eines Verkehrsunfalls in Italien wie bereits ausgeführt regelmäßig weitaus höher sind, als man dies aus Deutschland kennt, ist es umso wichtiger, ein medizinisch einwandfreies Gutachten zur Hand zu haben, welches indes auch zu allen im Rahmen der Schmerzensgeldbemessung juristisch relevanten Positionen klar Stellung bezieht. Um unseren Mandanten auch insofern den bei uns üblichen Service aus einer Hand zugutekommen zu lassen, arbeiten wir mit dem italienischen medizinischen Sachverständigen (medico legale) Herrn Dott. Giuseppe Basile zusammen.
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Unsere Anwälte in diesem Fachbereich.
Gesellschaftsgründung in Italien
Der Eintritt in den italienischen Markt fällt leichter über eine Tochterfirma vor Ort. Welche Rechtsform für Ihre Interessen am sinnvollsten ist, erläutern wir Ihnen gerne. Diese Gesellschaft können Sie über uns gründen, bei umfassender Betreuung von der Vorbereitung der Gesellschaftsverträge über die Einholung der notwendigen italienischen Steuernummern durch unser der Kanzlei zugehöriges Steuerbüro bis hin zur Wahrnehmung des Notartermins vor Ort bei einem der unserer Kanzlei zugehörigen Notariate. Auch die steuerliche Betreuung im Anschluss an die Gründung der Gesellschaft bieten wir Ihnen an.
> weitere Informationen zur Gesellschaftsgründung in Italien
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Italienisches Familienrecht
Scheitert die Ehe eines deutsch-italienischen oder eines italienischen Paares sind Besonderheiten gegeben zum deutschen Recht. Abgesehen von der Frage, welches Recht überhaupt auf die Trennung (separazione) bzw. Scheidung (divorzio) anzuwenden ist, müssen auch Regelungen zum Güterrecht, Hausrat, Unterhalt und insbesondere oft auch zu gemeinsamen Kindern hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechts getroffen werden. Hier können in vielen Fällen bereits vorab Regelungen gefunden werden, die dann im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht nur noch bestätigt werden müssen. Wir vertreten Sie dabei umfassend bei den außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite einschließlich der Wahrnehmung notarieller Termine zum Abschluss der dabei vereinbarten Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, aber auch im Rahmen der gerichtlichen Interessenswahrnehmung, in Deutschland ebenso wie in Italien.
Unsere Anwälte in diesem Fachbereich.
Italienisches Erbrecht
Trotz europäischer Integration ist das Erbrecht noch immer in jedem Land anders ausgestaltet. Gerade auch das deutsche und das italienische Recht weisen erhebliche Unterschiede auf, sei es bezüglich des Verfassens eines Testaments, sei es bezüglich des Pflichtteils für Ehegatten und Kinder. Hier stehen wir Ihnen mit jahrelanger Erfahrung und Expertenwissen zur Verfügung, um die Erbfolge für die Zukunft zu gestalten oder auch bei Eintritt eines Erbfalls die Erbfolge in Deutschland und Italien korrekt umzusetzen, gerade auch bei einer erforderlichen Erbauseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Hierfür notwendige Vereinbarungen bereiten wir vor und nehmen auch die erforderlichen notariellen Termine für Sie wahr.
Die notwendige Umschreibung der Eigentumsverhältnisse an Immobilien in Italien bieten wir aus einer Hand an, sei es die Einzahlung der Gebühren mittels F24-Formular in Italien, die Erstellung der Erbschaftsmeldung (dichiarazione di successione) als auch die eigentliche Eigentumsumschreibung (voltura).
Sollte ein Unternehmen übertragen werden, erstellen wir Ihnen den hierfür erforderlichen Familienvertrag (patto di famiglia).
Unsere Anwälte in diesem Fachbereich.
Italienisches Immobilienrecht
Ein Haus in Italien ist der Traum vieler Deutscher – wer sich diesen verwirklichen will oder bereits verwirklicht hat, ist bei uns an der richtigen Stelle. Wir unterstützen Sie von Beginn der Verhandlungen mit dem Vertragspartner über die Erstellung des in Italien üblichen Vorvertrages bis hin zur Wahrnehmung des Notartermins vor Ort, egal ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten.
Unsere Anwälte in diesem Fachbereich.
Italienisches Gesellschaftsrecht
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern sind oftmals langwierig und behindern das Fortkommen der Gesellschaft und deren wirtschaftliches Wachstum. Streitpotential sollte daher bereits im Vorfeld durch eindeutige Regelungen im Gesellschaftsvertrag vermieden werden. Hierfür bedarf es gerade bei Gesellschaften mit deutscher und italienischer Beteiligung konkreter Kenntnis beider Mentalitäten, um potentielle Streitpunkte bereits im Voraus zu erkennen und zu regeln. Sollte bereits eine Streitigkeit gegeben sein, nehmen wir die Vertretung Ihrer Interessen wahr – sei es außergerichtlich, im Schiedsverfahren oder auch gerichtlich.
Gerne stehen wir Ihnen ebenso zur Verfügung, wenn ein Unternehmenskauf in Italien durchgeführt werden soll bzw. wenn Anteile an einer italienischen Gesellschaft übertragen werden sollen.
Unsere Anwälte in diesem Fachbereich.
Italienisches Arbeitsrecht
Deutsche Unternehmen mit Arbeitnehmern in Italien unterschätzen oftmals die Unterschiedlichkeit des jeweiligen nationalen Arbeitsrechts. Hier können zahlreiche Schwierigkeiten mit den Sozialversicherungsbehörden aber auch den Arbeitnehmern selbst auftreten, gerade im Falle von Kündigungen. Bei diesen drohen in Italien erhebliche Entschädigungszahlungen bis in den sechsstelligen Bereich. Daher empfiehlt es sich, bereits den italienischen Arbeitsvertrag durch einen in diesem Bereich versierten Fachmann anfertigen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung, aber auch bei der Vertretung Ihrer Interessen im Falle einer arbeitsvertraglichen Streitigkeit, außergerichtlich oder gerichtlich, immer durch einen deutschsprachigen Ansprechpartner, der Ihre Angelegenheit persönlich bearbeitet.
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Italienisches Strafrecht
Strafverfahren sind immer unangenehm, umso mehr wenn diese im Ausland geführt werden, in einem unbekannten Rechtssystem, in einer fremden Sprache. Ein Anwalt, der im wahrsten Sinne des Wortes Ihre Sprache spricht, ist unumgänglich für eine effektive Verteidigung. Hierfür stehen wir, außergerichtlich gegenüber den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft, gerichtlich bei der Verteidigung im Verfahren selbst, direkt und persönlich.
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Prozessführung in Italien
Gerichtliche Auseinandersetzungen in einem fremden Land sind immer mit Schwierigkeiten verbunden: fremde Sprache, fremde Gesetze, fremde Mentalitäten. Gut, wenn man einen Anwalt hat, der die eigene Sprache spricht und mit beiden Kulturen, insbesondere aber auch mit beiden Rechtskreisen und dem jeweils einschlägigen Recht vertraut ist. Umso besser, wenn dieser Anwalt nicht nur in Deutschland sitzt, sondern auch den gesamten Prozess in Italien führt.