Verschärfung des Strafrechts nach den Panama-Papers?

Aufgrund des neuerlich entdeckten Skandals um die Panama-Papers von Mossack Fonseca wird wieder der Ruf nach Reformen des Gesetzgebers durch alle politischen Lager laut. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die gestellten Forderungen.

Eine Forderung ist zum Beispiel die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts. Zwar gibt es in Deutschland bereits die Möglichkeiten Bußgelder nach dem OWiG gegen juristische Personen zu verhängen, aber Strafverfahren gegen eine AG
oder GmbH sind derzeit nicht möglich. Der Sinn dieses Vorschlags liegt darin, dass in vielen Fällen die jeweils handelnde natürliche Person nicht ermittelbar ist. Mit einem Unternehmensstrafrecht könne man dann – so die Befürworter –
jedenfalls das Unternehmen an sich bestrafen.

Auch das generelle Verbot von Briefkastenfirmen ist ein Thema in der aktuellen Diskussion.

Neben Verschärfungen von Strafvorschriften werden auch Sanktionen gegen Steueroasen gefordert, um Geldwäschen, Steuerhinterziehung und andere Straftaten durch Briefkastenfirmen in diesen Oasen zu unterbinden. Solange aber unter
den Staaten ein Konkurrenzkampf um die Steuerattraktivität der jeweiligen Länder existiert, ist fraglich ob mit einem solch umfassenden Abkommen zu rechnen ist. Allerdings ist mit dem Abkommen zum automatischen Informationsaustausch
ein Anfang gemacht, der mittlerweile auch von zahlreichen Staaten unterzeichnet wurde.

Es ist daher noch völlig offen, ob bzw. welchen rechtlichen Konsequenzen der Gesetzgeber aus diesem neuen Skandal zieht. Die Entwicklung muss hier abgewartet werden.

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