Union und SPD: Unternehmen stärker sanktionieren

Nach langen Sondierungsgesprächen und Verhandlungen steht der Koalitions-vertrag zwischen Union und SPD. Dieser neue Koalitionsvertrag enthält unter anderem auch strafrechtsrelevante Vorsätze. So haben sich die Koalitionspartner zum Ziel gemacht, die Wirtschaftskriminalität stärker zu bekämpfen. Als effektivsten Ansatzpunkt sieht die Große Koalition offenbar die umfassende Neuregelung des Sanktionsrechts für Unternehmen, wobei insbesondere die Strafen und Bußgelder für die Unternehmen selbst voraussichtlich drastisch erhöht und in vielen Teilen überhaupt erst einmal eingeführt werden sollen.

 In vielen Bereichen des Strafrechts werden Unternehmen an sich nämlich gar nicht sanktioniert, sondern ausschließlich die handelnden Personen zu Verantwortung gezogen. Dies soll laut dem Koalitionsvertrag nun offenbar geändert werden. Zumindest sollen die Strafen und Bußgelder erheblich erhöht werden.

Bislang können Unternehmen nur über Bußgeldtatbestände und die Einziehung von wirtschaftlichen Vorteilen des Unternehmens durch die begangenen Straftaten sanktioniert werden.

Was genau geändert werden soll, steht im Koalitionsvertrag noch nicht. Allerdings wurde vom Bundesjustizministerium bereits in der letzten Legislaturperiode an einem Entwurf gearbeitet, der wohl jetzt ins Gesetzgebungsverfahren gelangen soll.

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