Ist Schwarzfahren bald nicht mehr strafbar?

Da die Justiz immer mehr überlastet ist und die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte vielen Delikten nur noch unzureichend Herr werden können, diskutiert und prüft der deutsche Richterbund nun, ob der Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen nach § 265 a StGB geändert werden soll, so dass das Schwarzfahren nicht mehr
strafbar ist. Das Schwarzfahren soll nach den Befürwortern dann nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein. Fraglich ist jedoch, ob dies die gewünschte Entlastung der Justizbehörden zur Folge hätte.

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