S & K – Prozess führt die Frankfurter Justiz an die Belastungsgrenze
Es ist alles andere als ein gewöhnlicher Strafprozess, der gegen die Unternehmer von S & K geführt wird. 11.000 geschädigte Anleger, eine...
17. Juni 2025
Aktuell ist die Frage der Fahndungen via Facebook wieder in aller Munde. Fraglich ist aber bei aller Euphorie über die Möglichkeit diesbezüglicher Fahndungserfolge, in wie weit eine Fahndung insbesondere unter Einbeziehung von Fotos von Verdächtigen mit datenschutzrechtlichen Vorschriften zu vereinbaren ist. Fraglich ist daher, wie entsprechende Initiativen ausgestaltet sein können. Als Musterbeispiel gilt in diesem Kontext die Facebook-Seite „Polizei Niedersachsen Fahndungen“. Auch hier werden im Übrigen keine Lichtbilder veröffentlicht, dennoch hat sich hierbei offenkundig schon der ein oder andere Erfolg eingestellt. So wird auf der Seite ein Fahndungserfolg regelmäßig mit einem grünen „Erledigt“-Stempel dargestellt. Die Seite ist übrigens durchaus populär (18.125 „gefällt-mir“-Angaben). Dennoch ist das Thema Fahndung in den sozialen Netzwerken datenschutzrechtlich nicht unproblematisch. Die weitere Entwicklung bleibt somit abzuwarten.
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