Dürfen Straftäter wählen?

Die Bundestagswahl steht in wenigen Wochen an, Angela Merkel und Martin Schulz liefern sich derzeit ein brisantes Duell. Doch dürfen wirklich alle Deutschen wählen? Nein, laut Angaben der FAZ sind ca. 85.000 volljährige deutsche Staatsbürger nicht wahlberechtigt. Darunter befinden sich viele geschäftsunfähige Erwachsene, die zum Beispiel unter Betreuung stehen. Doch wird auch Straftätern das Wahlrecht aberkannt?

Grundsätzlich besteht gemäß § 45 Abs. 5 StGB die Möglichkeit einem Straftäter sein aktives Wahlrecht abzuerkennen.
Ab einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten ist dies möglich jedoch nur sofern der Täter einer besonderen Straftat schuldig ist. Zu diesen Straftaten gehören unter anderem Hochverrat, Offenbaren von Staatsgeheimnissen, Wahlfälschung, Abgeordnetenbestechung, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen oder Fortführung einer
für verfassungswidrig erklärten Partei. Einem Mörder, Räuber oder Brandstifter kann das Wahlrecht auf gar keinen Fall entzogen werden. Im Gegenteil, auch sollte er inhaftiert sein, ist er in der Ausübung seines aktiven Wahlrechts zu unter-
stützen.

Zu niedrige Entschädigung für unschuldig Inhaftierte

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) beharrt auch zu Beginn des Jahres 2018 auf seiner Forderung nach einer vierfach höheren Entschädigung für Menschen,...

Mehr lesen

Anklageschrift muss vor Hauptverhandlung schriftlich übersetzt werden

Ist ein Angeklagter der deutschen Sprache nicht mächtig, hat er einen Anspruch auf Aushändigung einer schriftlichen Über-setzung vor Beginn der...

Mehr lesen

Noch keine Ermittlungen gegen OPEL – Verantwortliche

Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte bereits vor acht Monaten Strafanzeige gegen OPEL – Verantwortliche bei der...

Mehr lesen