Zu niedrige Entschädigung für unschuldig Inhaftierte

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) beharrt auch zu Beginn des Jahres 2018 auf seiner Forderung nach einer vierfach höheren Entschädigung für Menschen, die zu Unrecht im Gefängnis saßen. Nach dem DAV müsse die Justiz in Deutschland ihre Opfer endlich angemessen entschädigen. "Wenn der Staat einen Menschen zu Unrecht seiner Freiheit beraubt, sollte das mit 100 Euro pro Tag entschädigt werden", forderte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg.

Deutschlandweit wird ein einheitlicher Tagessatz von 25 Euro gezahlt. Entschädigungspflichtig ist nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) das Land, an dessen Gericht das Verfahren geführt wurde.

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