Bundesweites Unternehmensstrafrecht geplant

Nach einem Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen soll am 14. November 2013 im Rahmen der Justizministerkonferenz in Berlin ein neues Unternehmensstrafrecht vorgestellt und auf den Weg gebracht werden. Demzufolge sollen anders als bislang nicht nur natürliche Personen (Einzelmanager, Geschäftsführer oder Mitglieder des Aufsichtsrats) bei Steuerhinter-ziehung, Korruption, Produktpiraterie oder Bespitzelung strafrechtlich verfolgt werden, sondern auch das betroffene Unternehmen als solches. Damit könnte eine langjährige Debatte ihr vorläufiges Ende finden. Denkbare Sanktionen sollen neben Geldstrafen auch der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder Subventionen sowie als Ultima Ratio sogar die Auflösung des Unternehmens sein. Die Schaffung eines solchen Unternehmensstrafrechts würde eine drastische Abkehr von der bisherigen Praxis, die eine Bestrafung von Unternehmen allenfalls im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts vorsieht, bedeuten. Die Möglichkeit der Bestrafung von Unternehmen würde im Übrigen im Wesentlichen den Gegebenheiten im europäischen Ausland entsprechen: So existiert in den meisten europäischen Nachbarländern bereits ein entsprechend umfassendes Unternehmensstrafrecht.

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