BGH setzt neue Grenzwerte im Fall von Legal Highs

Der BGH hat mit Urteil vom vergangenen Mittwoch neue Grenzwerte für eine nicht geringe Menge im Zusammenhang
mit dem strafbaren Handel von sogenannten Legal Highs festgelegt. Als Legal Highs bezeichnet man Drogen, die getarnt
als Kräutermischungen, Badesalz oder Lufterfrischer verkauft werden. Legal Highs werden von Experten wegen ihrer unberechenbaren Wirkweise als sehr gefährlich eingeschätzt. Auch Todesfälle werden vereinzelt auf den Konsum von Legal Highs zurückgeführt. Der BGH setzte nun die Grenzwerte für die Annahme einer nicht geringen Menge für zwei Wirkstoffe deutlich herab. So liegt der Grenzwert für eine nicht geringe Menge bei synthetisch hergestellten Cannabinoiden mit einem bestimmten Wirkstoff nun bei einer Wirkstoffmenge von 2 g. Dies ist insofern beachtlich, da die nicht geringe Menge bei Cannabis bei einer Wirkstoffmenge von 7,5 g THC angenommen wird. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war ein Verkäufer von sogenannten Legal Highs zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der BGH hob dieses Urteil nun auf und verwies es an das Landgericht zurück, das sich vor allem mit der Strafzumessung neu auseinandersetzen muss.

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