Ermittlungsverfahren wegen Titelmissbrauch und Betrug gegen den ehemaligen Kurgeschäftsführer
Wie die Schwäbische Zeitung berichtet, wurde nach einer Anzeige mehrerer Ärzte des Moorsanatoriums in Bad Wurzach, ein Ermittlungsverfahren gegen den...
17. Juni 2025
Der aus den Medien bekannte Fall eines Freiburger Staatsanwalts, der wegen Überlastung einige Fälle einfach nicht bearbeitete bei denen Verjährung eintrat, landete schließlich vor dem BGH. Der Staatsanwalt war wegen Rechtsbeugung verurteilt worden, weil er Akten nicht bearbeitet hatte und teilweise Verfolgungsverjährung eingetreten war. Der BGH hat
mit Beschluss vom 14.09.2017 (Az. 4 StR 274/16) die Verurteilung des Freiburger Staatsanwaltes jedenfalls teilweise aufgehoben.
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